Die massiven Warnstreiks haben sich gelohnt. Am 17. April hat ver.di eine Tarifeinigung für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen erzielt, die sich sehen lassen kann. Im Durchschnitt über alle Entgeltgruppen gibt es insgesamt 7,5 Prozent mehr Geld. Die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheits- und Sozialwesen profitieren zusätzlich in vielen Bereichen.
Die Entgelte werden in drei Schritten erhöht – rückwirkend zum 1. März dieses Jahres und dann erneut am 1. April 2019 (Pflege: 1. März 2019) und 1. März 2020. Je nach Beruf und Eingruppierung fallen die Erhöhungen über die 30-monatlige Laufzeit unterschiedlich aus. Hier einige Beispiele:
Für die Entgeltgruppen 1 bis 6, in der S-Tabelle 2 bis 4 sowie in den Entgeltgruppen 5 und 6 der P-Tabelle gibt es zusätzlich noch eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro.
Im ersten Schritt fallen die Gehaltsverbesserungen in der P-Tabelle etwas niedriger aus, dafür werden sie im zweiten Schritt stärker angehoben. Hintergrund ist eine geplante Gesetzesänderung, die den Kliniken ab 2019 die Refinanzierung der Personalkosten in den Krankenhäusern garantieren soll.
Die Benachteiligung von Krankenhausbeschäftigten beim Nachtzuschlag gehört der Vergangenheit an. Ab jetzt gibt es auch hier 20 Prozent.
Wer Wechselschicht arbeitet, ist besonders belastet. Deshalb wird der Zusatzurlaub für diese Beschäftigten in Krankenhäusern ab 2019 jährlich um einen Tag angehoben. Das heißt ab 2021: drei Tage zusätzlich frei. Zugleich wird die Kappungsgrenze für Zusatz-urlaub angehoben, so dass ab 2022 bis zu 40 Tage Jahres- und Zusatzurlaub möglich sind. Das ist ein wichtiger Beitrag zu Entlastung. In der Altenpflege gibt es diese zusätzlichen Tage nicht, die Arbeitgeber weigern sich vehement, eine Gleichbehandlung vorzunehmen. Wir bleiben dran und machen weiter Druck.
Sobald die Gesetzesänderung zur Refinanzierung von Tarifsteigerungen beschlossen ist, wird weiter verhandelt:
Die Auszubildenden haben in dieser Tarifauseinandersetzung ordentlich Rabatz gemacht. Das zahlt sich aus: Sie bekommen im März 2018 und 2019 jeweils 50 Euro mehr Geld. Statt 29 gibt es ab jetzt 30 Urlaubstage im Jahr. Die bisherige Regelung zur Übernahme nach der Ausbildung wird wieder in Kraft gesetzt.
Auch betrieblich-schulische Auszubildende sollen künftig eine Vergütung bekommen – auf dem Niveau der Krankenpflegeausbildung. Noch ist unklar, ab wann diese Regelung für Medizinisch-Technische Assistent/innen, Physiotherapeut/innen, Diätassistent/innen, Orthoptist/innen, Logopäd/innen und Ergotherapeut/innen gilt. Das wird spätestens im Mai geklärt. Sicher ist: Die längst überfällige Bezahlung dieser Ausbildungen kommt – ein Erfolg all derjenigen, die sich mit viel Elan dafür eingesetzt haben. Für Operations- und Anästhesietechnische Assistent/innen (OTA/ATA), Notfallsanitäter/innen und Schüler/innen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zum/zur Erzieher/in gilt der Tarifvertrag für die Auszubildenden in der Pflege schon rückwirkend zum 1. März 2018.
Na endlich: In Ostdeutschland wird die Jahressonderzahlung bis 2022 in vier Schritten auf 100 Prozent des Westniveaus angehoben.
Jetzt werden die ver.di-Mitglieder in den Betrieben zum Verhandlungsergebnis befragt. Die Bundestarifkommission hat mit großer Mehrheit die Annahme empfohlen.
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