Insgesamt wird das am Wochenende erzielte Tarifergebnis für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen in ver.di als unter schwierigen Bedingungen erzielter »respektabler Abschluss« bewertet. Doch es gibt auch Punkte, in denen sich die Gewerkschaften nicht durchsetzen konnten. So bei der Arbeitszeit im Rettungsdienst, die regelmäßig 48 Wochenstunden beträgt, obwohl nur 39 Stunden bezahlt werden. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) lehnte die geforderte Arbeitszeitverkürzung bei den Verhandlungen bis zuletzt kategorisch ab. »Darüber bin ich stinksauer«, sagt der Leiter der Rettungswache in Elmshorn, Norbert Wunder.
»Es ist unglaublich, dass sich die öffentlichen Arbeitgeber so unverantwortlich verhalten – sowohl gegenüber den Beschäftigten als auch gegenüber der Bevölkerung«, kritisiert Wunder, der auch Mitglied der ver.di-Bundestarifkommission ist und an den Verhandlungen beteiligt war. Einen Rettungswagen zu fahren und im Notfall invasive Maßnahmen auszuführen, erfordere von den Notfallsanitäter*innen jederzeit eine hohe Konzentration. Die überlangen Arbeitszeiten seien daher nicht nur für sie eine Belastung, sondern auch eine Gefahr für Patientinnen und Patienten. Dies gelte insbesondere auch für die Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 24 Stunden, die von den Arbeitgebern als Gegenforderung aufgestellt wurde. ver.di hat dies in den Verhandlungen zurückgewiesen.
Der Vorsitzende der ver.di-Bundesfachkommission Rettungsdienst verweist darauf, dass andere Träger bereits kürzere Arbeitszeiten per Tarifvertrag vereinbart haben. So gilt für die rund 26.000 Rettungsdienstbeschäftigten im DRK-Reformtarifvertrag und für ihre etwa 4.000 Kolleg*innen beim Bayerischen Roten Kreuz eine Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche. Und in der gerade angelaufenen DRK-Tarifrunde macht ver.di die Abschaffung unbezahlter Arbeitszeiten erneut zum Thema. Auch in einigen Haustarifverträgen mit freigemeinnützigen und sogar privaten Betreibern sind kürzere Arbeitszeiten vereinbart. »Dass ausgerechnet die Kommunen – die für die öffentliche Daseinsvorsorge zuständig sind – auf unbezahlter Arbeit bestehen, ist mir völlig unverständlich«, betont Wunder. »Zumal kürzere Arbeitszeiten vollständig von den Krankenkassen refinanziert werden, wenn sie per Tarifvertrag festgeschrieben sind.«
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler ordnet die Tarifeinigung ein und äußert sich zu der Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung im Rettungsdienst:
Auch Heike von Gradolewski-Ballin, die im ver.di-Fachbereich Gesundheit und Soziales für Tarifpolitik zuständig ist, bezeichnet es als Skandal, dass kommunale Rettungsdienstbeschäftigte weiterhin bis zu neun Stunden pro Woche unentgeltlich arbeiten sollen. »Es ist gut, dass die Rettungsdienstler diese haarsträubende Ungerechtigkeit durch ihre vielen Aktionen in der Tarifrunde zum Thema gemacht haben«, betont die Gewerkschafterin. »Doch offenbar brauchen die Arbeitgeber noch mehr Druck, damit sie sich bewegen.« Deshalb wolle ver.di diese Frage bis zum Auslaufen des Tarifvertrags Ende 2022 immer wieder öffentlich skandalisieren. Zudem könnten Personalräte auf betrieblicher Ebene darauf drängen, die Arbeitszeiten per Dienstvereinbarung zu begrenzen.
»Wenn wir in den Rettungswachen noch besser und flächendeckender für unser Anliegen mobilisieren, werden wir uns am Ende durchsetzen«, ist Wunder überzeugt. In der Tarifrunde sei es gelungen, die hohe Belastung der Beschäftigten deutlich zu machen, die durch die Corona-Pandemie noch einmal zugenommen habe. Zu Recht werde die Arbeit der Rettungsdienste als »systemrelevant« bezeichnet. Auch der zunehmende Fachkräftemangel erfordere bessere Arbeitsbedingungen. »Dass die Arbeitgeber dennoch auf stur stellen, ist nicht hinnehmbar«, so Wunder. »Umso wichtiger ist es, dass wir nicht bis zur nächsten Tarifrunde stillhalten, sondern weiter den Druck erhöhen.«
ver.di Bundesverwaltung
In allen Fragen, die Ihre Mitgliedschaft, eine Rechtsauskunft oder Tarifverträge betreffen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Bezirk. Diesen finden sie hier.
Allgemeine Fragen oder Anmerkungen zu ver.di beantwortet "ver.di Direkt" unter: 0800 83 73 43 3. Die Kolleginnen und Kollegen sind Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr und an Samstagen von 9 bis 16 Uhr für Sie da.