TrÖD 2020

Die Streiks haben sich gelohnt

Neben Lohnerhöhungen für alle enthält das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst besondere Verbesserungen für Gesundheitsbeschäftigte. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen.
04.11.2020
Jugendstreiktag im Rahmen der Tarifrunde bei Bund und Kommunen: 13. Oktober 2020 in Reutlingen

Die Streiks und Aktionen in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes haben sich gelohnt. ver.di hat unter schwierigen Bedingungen einen respektablen Abschluss erzielt, der allen mehr Geld bringt:

Erhöhung der Tabellenentgelte

  • ab 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro
  • ab 1. April 2022 um 1,8 Prozent
  • Laufzeit bis 31. Dezember 2022

Corona-Sonderzahlung

Der Tarifvertrag zur Corona-Sonderzahlung wurde noch am Verhandlungsort in Potsdam vor laufender Kamera unterschrieben, da die Auszahlung noch in diesem Jahr erfolgen muss. Diese Sonderzahlung ist frei von Steuern und Sozialabgaben, sofern nicht bereits Prämien ausbezahlt und in der Summe 1.500 Euro nicht überschritten werden. Diese Regelung läuft Ende 2020 aus.

  • 600 Euro für die Entgeltgruppen 1 bis 8, also P 5 bis P 8 und S 2 bis S 8b
  • 400 Euro für die Entgeltgruppen 9a bis 12, also P 9 bis P 16 und S 9 bis S 18
  • 300 Euro für die Entgeltgruppen 13 bis 15
  • Keine Verrechnung mit anderen Prämien

Auszubildende und Praktikant*innen

  • Die Ausbildungs- und Praktikantenvergütung steigt ab 1. April 2021 und ab 1. April 2022 um jeweils 25 Euro
  • Corona-Prämie für 2020 von 225 Euro in den Kommunen und 200 Euro beim Bund
  • Verlängerung der Regelung zur Übernahme
  • Tarifierung der praxisintegrierten Studiengänge

Arbeitszeit Ost

  • Ab Januar 2022 und 2023 sinkt die Arbeitszeit der Beschäftigten im Osten um jeweils eine halbe Stunde und liegt ab 2023 mit 39 Stunden auf Westniveau.
  • In den Krankenhäusern sinkt die Arbeitszeit ab Januar 2023 in drei Schritten und erreicht 2025 mit 38,5 Stunden Westniveau.

 

Das Gesundheitswesen stand bei diesem Tarifkonflikt besonders im Fokus. Die Gesundheitsbeschäftigten haben sich für ein gutes Ergebnis für alle eingesetzt. Zusätzlich haben sie weitere Verbesserungen für sich erreicht. Arbeitszeitverkürzung im Rettungsdienst und bezahlte Pausen in Wechselschicht haben die Arbeitgeber stur verweigert. Dennoch ist der Einstieg in die Aufwertung der Arbeit im Gesundheitswesen insgesamt gelungen:

  • Monatliche Pflegezulage von 70 Euro ab März 2021 und ab März 2022 nochmals 50 Euro mehr. Die Zulage erhöht sich ab Januar 2023 entsprechend der allgemeinen Entgelterhöhung. Sie gilt für Fach- und Hilfskräfte, auch in der Altenpflege, sowie für Hebammen, OTA und ATA im Geltungsbereich der P-Tabelle. Die von den Arbeitgebern geforderte Anrechnung der Psychiatrie-Zulage hat ver.di abgewehrt.
  • Die Intensivzulage steigt ab März 2021 von 46,02 auf 100 Euro.
  • Die Wechselschichtzulage bei ständiger Wechselschicht steigt von 105 auf 155 Euro, sonst auf 0,93 Euro pro Stunde. Dass für Wechselschicht künftig vier statt zwei Stunden Nachtarbeit erbracht werden müssen, wie es die Arbeitgeber wollten, hat ver.di verhindert. Die Erhöhung der Wechselschichtzulage gilt für Krankenhäuser, in der Alten- und der Behindertenhilfe.
  • Weitere Zulage für Beschäftigte in den Entgeltgruppen P 5 bis P 16 von 25 Euro West und 35 Euro Ost (ab 2025 einheitlich 25 Euro)
  • Der Samstagszuschlag wird für Krankenhäuser, in der Alten- und der Behindertenhilfe auf 20 Prozent erhöht.

Außerdem wird die Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppen 1 bis 8, P 5 bis P 8 und S 2 bis S 9 ab 2022 erhöht. Die Regelungen zur Altersteilzeit und zur Kurzarbeit (TV COVID) während der Pandemie werden verlängert.

Die Arbeitgeber haben darauf spekuliert, dass sich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes während der Pandemie nicht wehren könnten. Die Kolleginnen und Kollegen haben eindrucksvoll und gemeinsam gezeigt, dass sie auch in diesen Zeiten kämpfen können. Ganz vorne mit dabei: die Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen. Darauf können wir stolz sein.

»Unsere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst haben bewiesen, dass sie auch unter diesen schwierigen Bedingungen kämpfen können. Die Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen waren dabei sehr präsent. Gemeinsam haben wir ein respektables Ergebnis erzielt, das allen nützt und insbesondere die Pflege besserstellt. Gut ist, dass wir eine finanzielle Aufwertung der Pflege erreicht haben. Darüber hinaus braucht es aber auch deutlich mehr Personal. Hier ist der Bundesgesundheitsminister gefragt, Konzepte liegen auf dem Tisch. Wir lassen nicht locker.« Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Mitdiskutieren!

Der Tarifvertrag tritt in Kraft, wenn bis zum 26. November weder Arbeitgeber noch ver.di die Einigung widerrufen. In den kommenden Wochen wird die Tarifeinigung in bezirklichen Videokonferenzen diskutiert. Außerdem finden am 9. und 10. November bundesweite Videokonferenzen speziell für das Gesundheitswesen statt. Bringt euch ein!

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

... zum Tarifergebnis allgemein

... für Beschäftigte in Krankenhäusern und Betreuungseinrichtungen

... für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

... für Beschäftigte im Rettungsdienst

Flugblätter zum Tarifergebnis

Weiterführende Informationen für alle Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD, Beschäftigte im Gesundheitswesen und im Sozial- und Erziehungsdienst.

 
TRöD 2020: Flugblätter informieren über das Tarifergebnis

 

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