Die Streiks und Aktionen in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes haben sich gelohnt. ver.di hat unter schwierigen Bedingungen einen respektablen Abschluss erzielt, der allen mehr Geld bringt:
Der Tarifvertrag zur Corona-Sonderzahlung wurde noch am Verhandlungsort in Potsdam vor laufender Kamera unterschrieben, da die Auszahlung noch in diesem Jahr erfolgen muss. Diese Sonderzahlung ist frei von Steuern und Sozialabgaben, sofern nicht bereits Prämien ausbezahlt und in der Summe 1.500 Euro nicht überschritten werden. Diese Regelung läuft Ende 2020 aus.
Das Gesundheitswesen stand bei diesem Tarifkonflikt besonders im Fokus. Die Gesundheitsbeschäftigten haben sich für ein gutes Ergebnis für alle eingesetzt. Zusätzlich haben sie weitere Verbesserungen für sich erreicht. Arbeitszeitverkürzung im Rettungsdienst und bezahlte Pausen in Wechselschicht haben die Arbeitgeber stur verweigert. Dennoch ist der Einstieg in die Aufwertung der Arbeit im Gesundheitswesen insgesamt gelungen:
Außerdem wird die Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppen 1 bis 8, P 5 bis P 8 und S 2 bis S 9 ab 2022 erhöht. Die Regelungen zur Altersteilzeit und zur Kurzarbeit (TV COVID) während der Pandemie werden verlängert.
Die Arbeitgeber haben darauf spekuliert, dass sich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes während der Pandemie nicht wehren könnten. Die Kolleginnen und Kollegen haben eindrucksvoll und gemeinsam gezeigt, dass sie auch in diesen Zeiten kämpfen können. Ganz vorne mit dabei: die Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen. Darauf können wir stolz sein.
»Unsere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst haben bewiesen, dass sie auch unter diesen schwierigen Bedingungen kämpfen können. Die Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen waren dabei sehr präsent. Gemeinsam haben wir ein respektables Ergebnis erzielt, das allen nützt und insbesondere die Pflege besserstellt. Gut ist, dass wir eine finanzielle Aufwertung der Pflege erreicht haben. Darüber hinaus braucht es aber auch deutlich mehr Personal. Hier ist der Bundesgesundheitsminister gefragt, Konzepte liegen auf dem Tisch. Wir lassen nicht locker.« Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Der Tarifvertrag tritt in Kraft, wenn bis zum 26. November weder Arbeitgeber noch ver.di die Einigung widerrufen. In den kommenden Wochen wird die Tarifeinigung in bezirklichen Videokonferenzen diskutiert. Außerdem finden am 9. und 10. November bundesweite Videokonferenzen speziell für das Gesundheitswesen statt. Bringt euch ein!
... zum Tarifergebnis allgemein
... für Beschäftigte in Krankenhäusern und Betreuungseinrichtungen
... für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
... für Beschäftigte im Rettungsdienst
Weiterführende Informationen für alle Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD, Beschäftigte im Gesundheitswesen und im Sozial- und Erziehungsdienst.
ver.di Bundesverwaltung
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