#unbezahlt

    Von Null auf Tausend!

    Tarifeinigung für kommunale Krankenhäuser und Unikliniken (Bereich Tarifgemeinschaft der Länder): Betrieblich-schulische Gesundheitsberufe erhalten Vergütung
    01.11.2018
    Unbezahlte Auszubildende bei Warnstreiks in Düsseldorf im Februar 2017, Frankfurt a.M., Mannheim, Nürnberg, Potsdam im Frühjahr 2018

    Ein grandioser Erfolg! Die betrieblich-schulischen Auszubildenden in kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken erhalten ab dem 1. Januar 2019 eine Vergütung. ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben am 30. Oktober 2018 vereinbart, dass Auszubildende zu Medizinisch-Technischen Assistent/innen, Physiotherapeut/innen, Diätassistent/innen, Orthoptist/innen, Logopäd/innen und Ergotherapeut/innen in den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) einbezogen werden. Das gleiche hat ver.di auch mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) für die Universitätskliniken im Geltungsbereich des Tarifvertrags für Auszubildende der Länder (TVAL) vereinbart. Hinzu kommt, dass künftig auch die Notfallsanitäter/innen im Bereich der Länder in den Tarifvertrag für Auszubildende in der Pflege aufgenommen wurden.

    Wer hat´s gemacht? Ihr selbst!

    Angefangen haben Auszubildende an Unikliniken in Nordrhein-Westfalen. Sie haben eine bundesweite Tarifbewegung angestoßen, von deren Erfolg nun mindestens 4.500 Auszubildende profitieren – und all diejenigen, die diese Berufe in Zukunft in einem Klinikum im Bereich der Länder oder der Kommunen ergreifen. Sicher: Das ging zu langsam. Die Arbeitgeber haben viel zu lang auf Zeit gespielt, verzögert und blockiert. Doch jetzt habt ihr es geschafft – und ein ziemlich großes Rad gedreht!

    Kommt rein. Kommt mehr bei raus.

    In Gewerkschaften organisieren sich Auszubildende, um gemeinsam ihre Bedingungen zu verbessern. So haben es sehr viele der Auszubildenden in bislang unbezahlten Ausbildungsberufen auch getan Nur weil sie Mitglied in ihrer Gewerkschaft ver.di und aktiv geworden sind, konnte ver.di überhaupt mit den Arbeitgebern verhandeln. Deshalb haben auch nur ver.di-Mitglieder einen Anspruch auf Leistungen in diesen Tarifverträgen und können sie – falls nötig – auch mit Hilfe von ver.di einklagen. Wer bis jetzt noch kein Mitglied ist, kann das jetzt natürlich gern nachholen: Denn je mehr drin sind, desto mehr kommt raus.

    mitgliedwerden.verdi.de

    Jetzt gibt´s Kohle.

    Die monatliche Vergütung ist fast so hoch wie im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege – einer der am besten bezahlten Ausbildungsberufe überhaupt. Das heißt konkret ab 01.01.2019 (für beide Tarifbereiche):

    Im ersten Ausbildungsjahr: 965,24 Euro

    Im zweiten Ausbildungsjahr: 1.025,30 Euro

    Im dritten Ausbildungsjahr: 1.122,03 Euro

    Hinweis: Unten findet ihr häufig gestellte Fragen und Antworten.

    Das ist noch längst nicht alles.

    Wie in der Pflege haben die betrieblich-schulischen Auszubildenden u.a. auch noch

    • Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr in kommunalen Krankenhäusern, an Unikliniken 29 Urlaubstage im Bereich der   Länder
    • 38,5 Stunden wöchentliche Ausbildungszeit (West), in Baden-Württemberg 39 Stunden, 40 Stunden (Ost) im Bereich der kommunalen Krankenhäuser und 38,5 Stunden bzw. 40 Stunden (Ost) in Unikliniken im Bereich der Länder,
    • eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90 Prozent der Ausbildungsvergütung (West), 82 Prozent (Ost) in kommunalen Krankenhäusern und 95 Prozent an Unikliniken im Bereich der Länder,
    • bis zu fünf Tage Freistellung für Prüfungsvorbereitungen,
    • eine Prämie von 400 Euro bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung,
    • bei bedarfsgerechter Ausbildung einen Anspruch auf Übernahme für mindestens zwölf Monate u.a.m.

    Reicht euch das? Nö!

    Ab Ende Januar 2019 verhandelt ver.di mit den Ländern über Tariferhöhungen und ihr seid in Zukunft dabei. Alles, was für Auszubildende dabei herausspringt, gilt auch für die betrieblich-schulischen Auszubildenden. Es lohnt sich also, wieder auf die Straße zu gehen – gemeinsam mit allen anderen Berufsgruppen.

    Für Auszubildende im Bereich der kommunalen Krankenhäuser folgt bereits die nächste Tariferhöhung ab März 2019. Das ist ein starkes Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst aus dem April 2018, als hunderttausende Kolleginnen und Kollegen u.a. dafür gestreikt haben. Heißt konkret: Die o.g. monatliche Vergütung je Ausbildungsjahr steigt dann bereits um weitere 50 Euro. Der Grund dafür ist, dass die betrieblich-schulischen Ausbildungsberufe im kommunalen Bereich in die bestehenden Ausbildungstarifverträge einbezogen werden, deshalb werden auch die jetzt schon geltenden Regelungen und Erhöhungen. Die nächsten Tarifverhandlungen finden im Herbst 2020 statt. Und dann kommt es künftig auch auf euch an!

     
    Frank Bsirske

    "Heute konnte ver.di eine historische Tarifeinigung erzielen. Erstmals in der Geschichte erhalten die Auszubildenden in diesen Ausbildungen im Gesundheitswesen eine Ausbildungsvergütung. Das ist ein großer Erfolg für die Auszubildenden, die diese Forderung erhoben und nicht lockergelassen haben. Und er zeigt: Gewerkschaft lohnt sich!" Frank Bsirske, ver.di-Vorsitzender

     
    Denis Schatilow von der Düsseldorfer Uniklinik: Aktiv für die Bezahlung schulischer Auszubildender

     "Nach vier Jahren Kampf haben wir ein grandioses Tarifergebnis, das die Ausbildungsqualität erheblich verbessert. Mit ver.di kämpfen lohnt sich!" Denis Schatilow, MTRA, Uniklinik Düsseldorf

     
    Katharina Schie, Azubi zur Diätassistentin, Uniklinik Essen

    "Die lange Auseinandersetzung hat sich gelohnt! Ja, es war hart. Und manchmal haben die Kolleginnen und Kollegen schon gedacht, es bringt alles nichts! Aber man sieht jetzt, wenn wir uns zusammentun, können wir etwas erreichen." Katharina Schie, Azubi zur Diätassistentin, Uniklinik Essen

     
    Katharina Schumbrutzki, Azubi zur MTLA, Klinikum Dortmund

    "Ich bin froh, dass wir es geschafft haben. Das Ergebnis verbessert die Attraktivität unserer Gesundheitsberufe und ihre Ausbildungsqualität. Das konnten wir dank vieler engagierter Kolleginnen und Kollegen zusammen mit ver.di erreichen. Denn gemeinsam sind wir immer stärker als alleine." Katharina Schumbrutzki, Azubi zur MTLA, Klinikum Dortmund

     
    Ferdinand Mehnert (Mitte) beim Azubi-Streik, April 2018 in Potsdam

    "Mein Beruf wird durch das Tarifergebnis massiv aufgewertet. Niemand muss jetzt mehr die Ausbildung aus finanziellen Gründen abbrechen. Erstmals gibt es eine gerechte Vergütung für die Ausbildungszeit zum MTA. Das haben wir gemeinsam erreicht – mit unserer Gewerkschaft ver.di." Ferdinand Mehnert, MTLA, Klinikum Frankfurt-Höchst

     

     Fragen und Antworten

     

    • Bekomme ich zukünftig auch Geld?

      Das kommt auf drei wichtige Dinge an:

      1. Du machst eine Ausbildung in einem der folgenden Berufe: Medizinisch-Technische Assistenz (Radiologie, Labor, Funktionsdiagnostik), Physiotherapie, Diätassistenz, Logopädie, Ergotherapie, Orthoptistik

      2. Du hast einen Ausbildungsvertrag bzw. ein Ausbildungsverhältnis mit einem Krankenhaus, mit dem ver.di den Tarifvertrag geschlossen hat. Die Tarifeinigung vom 30.10. gilt für alle kommunalen Krankenhäuser (Tarifbereich Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und die Universitätskliniken (im Tarifbereich der Länder).

      3. Einen Anspruch auf die Leistungen im Tarifvertrag hast du nur, wenn du Mitglied in ver.di bist oder wirst. Für den Fall, dass der Arbeitgeber dir etwas aus dem Tarifvertrag vorenthält, hilft dir ver.di dabei, zu deinem Recht zu kommen. mitgliedwerden.verdi.de

      Für private und kirchliche Krankenhäuser sowie die o.g. Ausbildungsgänge an privaten Schulen gilt der Tarifabschluss nicht. Es ist ein Ausbildungsverhältnis mit einem Krankenhaus nötig, das den o.g. Geltungsbereichen der Tarifverträge unterliegt. Ein Praktikantenvertrag o.ä. ist nicht ausreichend.

       

    • Was kommt noch außer Geld?

      Ein Tarifvertrag regelt viel mehr als "nur" Geld. So erhältst du künftig u.a. eine Jahressonderzahlung ("Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld"), eine festgelegte wöchentliche Ausbildungszeit, kannst knapp 6 Wochen Erholungsurlaub frei verplanen, kannst dich bis zu fünf Tage für Prüfungsvorbereitungen bezahlt freistellen lassen, hast einen Übernahmeanspruch nach der Ausbildung unter bestimmten Bedingungen, erhältst eine Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro u.v.m.

       

    • Ist mein Ausbildungsberuf auch betroffen?

      ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie der Tarifgemeinschaft der Länder (Unikliniken) haben sich auf eine Tarifeinigung für diese Ausbildungsberufe verständigt: Medizinisch-Technische Assistenz (Radiologie, Labor, Funktionsdiagnostik), Physiotherapie, Diätassistenz, Logopädie, Ergotherapie, Orthoptistik. Im Bereich der Tarifgemeinschaft der Länder sind zudem auch die Notfallsanitäter/innen im Tarifvertrag aufgenommen.

       

    • Wie viel Geld wird es geben?

      Die monatliche Vergütung ist fast so hoch wie im Bereich der Krankenpflege – einer der am besten bezahlten Ausbildungsberufe überhaupt. Das heißt konkret:

      Im ersten Ausbildungsjahr:       965,24 Euro
      Im zweiten Ausbildungsjahr: 1.025,30 Euro
      Im dritten Ausbildungsjahr:   1.122,03 Euro

       

    • Ab wann gibt es Geld?

      Die Tarifeinigung zwischen ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie der Tarifgemeinschaft der Länder (Unikliniken) sieht vor, dass die Tarifverträge ab dem 01.01.2019 in Kraft treten. Ende Januar/Anfang Februar sollte also das erste Mal Geld auf dem Konto eingehen.

       

    • Wird das Geld zukünftig noch mehr?

      Tarifverträge werden regelmäßig zwischen ver.di und den Arbeitgebern verhandelt, dafür wird eine Laufzeit vereinbart. Alles wird teurer und wir machen in den Betrieben gute Arbeit. Also fordern wir in ver.di organisierte Kolleginnen und Kollegen natürlich auch von den Arbeitgebern, dass sich in gewissen Abständen unsere Vergütungen erhöhen und Arbeitsbedingungen verbessern. Natürlich geben die Arbeitgeber nichts freiwillig, sondern wir fordern unseren Anteil und setzen ihn - wenn nötig auch mit Hilfe von Streiks - durch. So steigen Ausbildungsvergütungen, es gibt mehr Urlaubstage usw.. Die nächste Tarifrunde für die Unikliniken steht schon ab Ende Januar 2019 an und du bist aufgerufen, dich zu beteiligen!

       

    • Was wird aus meinen Ferien?

      Bislang sind Ferien in Lage und Dauer oft frei von den Schulen festgelegt worden. Das wird sich ändern müssen. Künftig hast du gemäß der geltenden Tarifverträge Anspruch auf entweder 29 Tage (Unikliniken im Bereich der Länder) oder 30 Tage (kommunale Krankenhäuser) Erholungsurlaub. Das sind ganze 6 Wochen Erholungsurlaub! Und das Beste: Du kannst die selbst verplanen, das regelt das Bundesurlaubsgesetz. Mancherorts gab es zwar mehr Ferientage, als im Tarifvertrag geregelte Urlaubstage. Allerdings ist es jetzt nicht mehr nötig, in den Ferien arbeiten gehen zu müssen, um über die Runden zu kommen. Du kannst jetzt z.B. stattdessen planen, wann du wohin in Urlaub fährst, denn auch eine Jahressonderzahlung steht dir nun zu.

       

    • Wer zahlt mir die Vergütung aus?

      Für die Zahlung deiner Vergütung ist dein Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb zuständig. Er ist Mitglied im Arbeitgeberverband und somit Tarifvertragspartner von ver.di. Das heißt, es liegt an ihm, sich natürlich auch an die Tarifverträge zu halten. Dazu gehört auch, dass er die Auszahlung an dich sicherstellen muss. Das wird voraussichtlich das erste Mal Ende Januar/Anfang Februar sein.

       

    • Wer trägt die Kosten?

      Die Kosten deiner Ausbildung und auch die für die Ausbildungsvergütung tragen die Krankenkassen. Dein Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb kann als Krankenhaus sämtliche Kosten für Schule, Ausbildungspersonal, Ausbildungsmittel, Ausbildungsvergütungen u.v.m. bei den Kassen einfordern. Das regelt das so genannte Krankenhausfinanzierungsgesetz, kurz KHG. Um die Kosten erstattet zu bekommen, verhandeln die Krankenhäuser jedes Jahr u.a. ein Ausbildungsbudget, in das alle o.g. Kosten eingerechnet werden können. Die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, diese Kosten zu tragen. Das hat das Bundesgesundheitsministerium sogar in 2017 auf Nachfrage von ver.di nochmal schriftlich bestätigt. Es gab bisher und auch in Zukunft also weder einen Grund, dass die Ausbildung auf deine Kosten geht, noch werden Nachteile für deinen Betrieb oder deine Schule zu befürchten sein.

       

    • Was wird aus dem Schulgeld?

      Leider besteht in den Berufszulassungsgesetzen der betroffenen Ausbildungen auch weiterhin noch kein Verbot von Schulgeld, anders als z.B. in der Gesundheits- und Krankenpflege oder nach dem Berufsbildungsgesetz. Es ist weiterhin die Aufgabe des Gesetzgebers, diesen Missstand durch eine Novellierung der gesetzlichen Ausbildungsregelungen für die einzelnen Berufe zu beseitigen. An den kommunalen Kliniken und den Unikliniken (im Tarifbereich der Länder) gibt es jedoch bereits jetzt keinen Grund, überhaupt Schulgeld zu erheben. Denn die Finanzierung der Ausbildungsstätten ist eindeutig im Krankenhausfinanzierungsgesetz, und zudem schriftlich nochmals durch Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt, geklärt.

       

    • Wen kann ich ansprechen?

      Für ver.di-Mitglieder gilt: Wenn du konkrete Fragen in Bezug auf deine Ausbildung hast, empfehlen wir, den Kontakt vor Ort mit ver.di zu suchen. Auf dieser Internetseite findest du oben rechts den Reiter "Service". Dort kannst du unter "ver.di vor Ort" mit deiner Postleitzahl herausfinden, wer dein/e Ansprechpartner/in ist. Die Ausbildungsberufe sind an den einzelnen Ausbildungsbetrieben sehr unterschiedlich organisiert, angefangen beim Ausbildungsvertrag bis hin zur Organisation der Ausbildungsjahre. Um konkret zu klären, ob und was für dich konkret gilt, empfehlen deshalb den Kontakt zu ver.di.

       

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