Nachdem die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit dem Berliner Finanzsenator Dr. Kollatz-Ahnen wieder einen Vorsitzenden hat, konnten die Tarifverhandlungen über die Zahlung von Ausbildungsvergütungen an die Auszubildenden in den Universitätskliniken als Medizinisch-Technische Assistentinnen und Assistenten, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Diätassistentinnen und -assistenten, Orthoptistinnen und Orthoptisten, Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und -therapeuten sowie Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter endlich am 7. März 2018 fortgesetzt werden.
Zwischenzeitlich hatte ver.di nochmals die Bestätigung vom Bundesgesundheitsministerium erhalten, dass die Zahlung von Ausbildungsvergütungen in diesen Berufen politisch gewollt und ihre Refinanzierung durch die Krankenkassen schon jetzt durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz eindeutig und zwingend vorgeschrieben ist. In dem Verhandlungstermin am 7. März 2018 konnte trotzdem noch keine Einigung erzielt werden, weil die TdL sowohl den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer tariflichen Regelung als auch die Höhe der Ausbildungsvergütungen problematisierte.
Während ver.di der Auffassung ist, dass die Refinanzierungspflicht der Krankenkassen selbstverständlich mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Tarifvertrages beginnt, meinte die Arbeitgeberseite, eine Verpflichtung könne frühestens in den Budgetvereinbarungen für das Jahr 2019 begründet werden. Dies soll kurzfristig in einem weiteren Gespräch mit dem Bundesgesundheitsministerium geklärt werden.
Außerdem forderte die TdL, die Ausbildungsvergütungen nur in dem Verhältnis der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Praxisstunden zu den gesetzlichen Praxisstunden in der Pflegausbildung zu zahlen. Das halten wir für abwegig: Diese Ausbildungen sind in den Zugangsvoraussetzungen und dem Qualifikationsniveau identisch mit der Krankenpflege oder den Hebammen. Deshalb wollen wir, dass die Ausbildungsvergütung auch in der gleichen Höhe vereinbart wird.
Schließlich forderte die TdL, dass die Verhandlungen gemeinsam mit den kommunalen Arbeitgebern (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände – VKA) fortgesetzt werden, weil ver.di auch sie zur Tarifierung der betrieblichen-schulischen Ausbildungen im Gesundheitswesen aufgefordert hat.
Ende April und Ende Mai 2018 sollen jetzt zwei gemeinsame Verhandlungstermine mit der TdL und der VKA stattfinden. Kann dort keine Einigung erzielt werden, besteht Einvernehmen mit der TdL, dass dann spätestens Ende Juni 2018 ein Ergebnis nur mit der TdL für die Auszubildenden an den Universitätskliniken erzielt wird.
www.mitgliedwerden.verdi.de und gemeinsam mit den Auszubildenden an kommunalen Krankenhäusern für Ausbildungsvergütungen kämpfen!
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