Paracelsus

Tarifkompromiss bei Paracelsus

29.01.2019

4% mehr und Sonderurlaub für ver.di Mitglieder

Ergebnis nach 14-stündiger Verhandlung erreicht

Und sie bewegen sich doch – in der vierten Verhandlungsrunde konnte nach 14 Stunden intensiver Verhandlungen in den Morgenstunden des 18. Januar 2019 ein Ergebnis erreicht werden. Wichtig war uns die Weiterentwicklung des Entgelttarifvertrages, damit auch die Beschäftigten bei Paracelsus an den tarifpolitischen Entwicklungen im Gesundheitswesen teilhaben können. Selbstverständlich spielt dabei auch die wirtschaftliche Situation des Konzerns nur fünf Monate nach Beendigung der Insolvenz eine zentrale Rolle.

Das Ergebnis ist ein klassischer Kompromiss:

  • Rückwirkende Anhebung der Besitzstandszulagen um 2% ab dem 1. Dezember 2018.
  • Anhebung der Entgelttabellen, der Funktions- und Leitungszulagen um 2% ab dem 1. Februar 2019.
  • Anhebung der Funktionszulage für Pflegekräfte in Akutkliniken (FZ 1.1) um 30 € ab dem 1. Juni 2019.
  • Zahlung einer Zulage von 30 € für Pflegekräfte in den Entgeltgruppen M 6 und M 7 ab dem 1. Juni 2019.
  • Weitere Anhebung der Entgelttabellen, der Funktions- und Leitungszulagen um 2% ab dem 1. Oktober 2019.
  • Laufzeit der neuen Entgelt- und Zulagentabellen bis zum 31. Dezember 2019.
  • Die Jahressonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) werden 2019 in unveränderter Höhe weiter gewährt. Ab 2020 wird ein Teil des Weihnachtsgeldes (7,5 %) durch eine Variable ersetzt, die je nach Planerreichung zur Auszahlung kommt. Dafür müssen in den Akutkliniken die geplanten Case-Mix-Punkte, in den Reha-Kliniken die geplanten Belegungstage erreicht werden. 47,5% einer durchschnittlichen Monatsvergütung bleiben im Jahr 2020 unabhängig davon garantiert. Im Jahr 2021 steigt diese Variable dann auf 15%, als Weihnachtsgeld bleiben 40% dauerhaft gesichert. Eine weitere Variable von 5% einer monatlichen Vergütung wird bei einem positiven wirtschaftlichen Ergebnis des Konzerns zusätzlich gewährt. Unverändert bleibt das Urlaubsgeld von 300 € bei Vollzeittätigkeit, zahlbar im Juli jeden Jahres.
  • Die Ausbildungsentgelte steigen zum 1. Februar und 1. Oktober 2019 gleichfalls um je 2%.
  • Für Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege werden die Entgelte auf das aktuelle Niveau des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) angehoben, sofern die Refinanzierung durch die neuen gesetzlichen Regelungen gesichert ist. Für diese Auszubildenden bedeutet das eine Steigerung ihrer Ausbildungsentgelte um 16% im ersten, 15% im zweiten und 13,5% im dritten Ausbildungsjahr.
  • Die Altersteilzeitregelung im Paracelsus-Manteltarifvertrag wird neu vereinbart und entspricht künftig den gesetzlichen Regelungen des Altersteilzeitgesetzes.
  • Für ver.di-Mitglieder gibt es wieder eine Vorteilsregelung: Bei Nachweis der Mitgliedschaft gibt es im Jahr 2019 drei Tage Sonderurlaub.

In einer Prozessvereinbarung verpflichten sich die Tarifvertragsparteien bis zum 30. September 2019 über verschiedene Themen weiter zu verhandeln. Dazu gehört die von uns geforderte Besserstellung einiger Berufsgruppen, wie zum Beispiel die Medizinisch-Technischen-Assistent/innen, die Physio- und Ergotherapeuten in den Suchtkliniken und in der Psychosomatik oder die Masseure und medizinischen Bademeister/innen. Auch die Neuberechnung von Zuschlägen und Bereitschaftsdienstentgelten nach den jeweils gezahlten individuellen Entgelten wird dann verhandelt.

Angesichts der unverändert schwierigen wirtschaftlichen Situation von Paracelsus ist eine Entgeltsteigerung von insgesamt vier Prozent im laufenden Jahr positiv zu sehen. Für die Pflegekräfte liegt diese Steigerung durch die Zulagenerhöhung von 30 € im Schnitt sogar bei fünf Prozent. Positiv ist auch die Laufzeit von nur zwölf Monaten. Wir können schon zum Jahresende 2019 erneut über die Weiterentwicklung der Tabellen und Zulagen verhandeln.  Dabei können dann auch die verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen der Refinanzierung von Tarifsteigerungen, insbesondere für Pflegekräfte, berücksichtigt werden.

Um dieses Verhandlungsergebnis zu ermöglichen war unser Entgegenkommen bei der Jahressonderzahlung notwendig. Für 2019 konnten wir noch die bisherige Höhe von 55 Prozent und für 2020 noch 47,5 Prozent einer durchschnittlichen Monatsvergütung garantieren. Ab 2021 beträgt das garantierte Weihnachtsgeld nur noch 40 Prozent. Ob die Variablen dann gezahlt werden können, wird sich zeigen.

Unverändert bleibt jedoch das Urlaubsgeld.
Auch die Zurückführung der Altersteilzeitregelung im MTV auf das gesetzliche Niveau ist ein schwieriges Zugeständnis an die Arbeitgeber.

Durch die Prozessvereinbarung konnten wir erreichen, dass wir über unsere weiteren wichtigen Themen unverzüglich weiterverhandeln werden. Diese fallen jetzt nicht »unter den Tisch«.

Prima, dass es wieder eine Vorteilsregelung für ver.di Mitglieder gibt. Die drei freien Tage sollen das Engagement unserer Mitglieder honorieren, ohne die ein Tarifabschluss überhaupt nicht möglich wäre.

Die Tarifkommission hat dem vorliegenden Verhandlungsergebnis am 21. Januar 2019 zugestimmt.

 

Weiterlesen

1/8