Ende August haben die ver.di-Mitglieder dem diesjährigen Tarifergebnis bei Sana mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit verbunden war nicht nur eine deutliche Lohnerhöhung und eine Übernahmeprämie für Auszubildende, sondern auch ein Wahlmodell Geld oder freie Zeit für alle Beschäftigten und zusätzlich ein Vorteil extra für ver.di-Mitglieder. Was bringen euch die Regelungen und was müsst ihr jetzt tun? Das erfahrt ihr hier.
Alle Kolleg*innen, die unter den Tarifvertrag Beruf, Familie und Gesundheitsförderung fallen, können jährlich 6 oder 3 zusätzliche freie Tage in Anspruch nehmen – im Tausch gegen 2,5 beziehungsweise 1,25 Prozent des monatlichen Tabellenentgelts.
Dabei gelten die gleichen Regelungen, wie sie auch für eure Urlaubstage gelten. Werdet ihr also in einem Jahr krank und könnt eure zusätzlichen freien Tage nicht antreten, könnt ihr die Tage bis 31. März beziehungsweise bei Arbeitsunfähigkeit oder betrieblichen Gründen bis 31. Mai des Folgejahres antreten.
Was müsst ihr jetzt tun?
Wollt ihr von diesem Wahlrecht für das nächste Jahr Gebrauch machen, dann meldet euch bis spätestens 31. Oktober 2024 schriftlich bei eurem Arbeitgeber und gebt an, ob ihr 6 oder 3 Tage in Anspruch nehmen wollt. Ihr könnt jedes Jahr neu entscheiden. Ab nächstem Jahr müsst ihr Immer bis spätestens 30. September dem Arbeitgeber mitteilen, wenn ihr für das folgende Jahr frei Tage wählt. Wollt ihr das Wahlmodell nicht nutzen, müsst ihr nichts unternehmen. Ihr erhaltet dann 100 Prozent eures Tabellenentgelts.
Für ver.di-Mitglieder konnten wir zusätzlich zur bereits bestehenden Regelung für dieses Jahr einen weiteren ver.di-Tag durchsetzen Und ab 2025 wird die bisherige Regelung fortgesetzt. Das bedeutet als ver.di-Mitglieder bekommt ihr dann jährlich mindestens einen ver.di-Tag.
Zusätzlich habt ihr die Wahl zwischen einem erhöhten Budget von 600 statt 300 Euro in der betrieblichen Krankenzusatzversicherung (bKV) (Möglichkeit Nr. 1) oder einem zweiten ver.di-Tag (Möglichkeit Nr. 2).
Was müsst ihr jetzt tun?
Wählt ihr Möglichkeit Nr. 1, also einen ver.di-Tag plus ein erhöhtes bKV-Budget, und der Arbeitgeber weiß bereits, dass ihr ver.di-Mitglied seid, müsst ihr nichts weiter tun. Der Arbeitgeber meldet euch dann automatisch für den „Gewerkschaftstarif“ bei der bKV an und ihr habt Anspruch auf einen ver.di-Tag und ein bKV-Budget in Höhe von 600 Euro. Achtung: Den ver.di-Tag müsst ihr wie bisher beim Arbeitgeber beantragen und zum Zeitpunkt eurer Beantragung eure Mitgliedschaft nachweisen.
Wenn der Arbeitgeber noch nicht weiß, dass ihr ver.di-Mitglied seid, müsst ihr eure ver.di-Mitgliedschaft bis 31. Oktober 2024 nachweisen. Der Arbeitgeber meldet euch dann für den „Gewerkschaftstarif in der bKV“ an.
Wählt ihr Möglichkeit Nr. 2, also zwei ver.di-Tage, müsst ihr bis 31. Oktober 2024 bei eurem Arbeitgeber schriftlich gegen die Anmeldung beim „Gewerkschaftstarif in der bKV“ widersprechen. Dann habt ihr für das Jahr 2025 Anspruch auf zwei ver.di-Tage. Um es für euch einfacher zu machen, findet ihr eine Vorlage zum Widerspruch unter den aktuellen Nachrichten auf sana.verdi.de.
Ab 2025 könnt ihr jährlich bis zum 30. September eine der beiden Möglichkeiten wählen. Meldet ihr euch nicht schriftlich bei eurem Arbeitgeber, greift automatisch Möglichkeit Nr. 1, also ein ver.di-Tag plus ein erhöhtes bKV-Budget, und ihr werdet im nächsten Jahr für das erhöhte bKV-Budget angemeldet.
Hinweis: Für die ver.di-Kolleg*innen in der Reha Sommerfeld, Bad Wildbad, dem KKH Freiberg und den vereinigten Gesundheitseinrichtungen Mittelsachsen bleibt es bei der bisherigen Regelung. Das heißt, sie haben Anspruch auf zwei ver.di-Tage im Jahr.
Übrigens: Wer jetzt Mitglied wird und seit Anfang des Jahres bei Sana beschäftigt ist, hat ebenfalls Anspruch auf den zusätzlichen ver.di-Tag in 2024!
Also schnell rein in unsere ver.di!
Worauf wartest du noch? Nichts wie rein in die ver.di, unsere starke Solidargemeinschaft: mitgliedwerden.verdi.de