Auch nach der zweiten Verhandlungsrunde bei den SRH-Kliniken am 28. Januar 2021 ist eine Einigung noch nicht in Sicht. Zwar hat der Arbeitgeber jetzt ein Angebot vorgelegt, dieses bewertet die ver.di-Tarifkommission jedoch als unannehmbar. Wertschätzung sieht anders aus.
Die Konsequenz: Wir stellen dem Arbeitgeber ein Ultimatum.
Das ist zu wenig
Zu zentralen Forderungen der ver.di-Mitglieder schweigt der Arbeitgeber sich auch in der zweiten Verhandlungsrunde aus und verkündet bereits
jetzt, dass er keinen Weg sieht, sich zu einigen. Unsere Forderungen und das Arbeitgeberangebot im Vergleich:
Aktiv werden in Zeiten von Corona
Für das Wohl der Patient*innen seid ihr unverzichtbar und das nicht nur in Zeiten von Corona. Eure Arbeit ist viel wert. Ihr seid viel wert. Um uns Respekt zu verschaffen und diese Tarifrunde zu unserem gemeinsamen Erfolg zu machen, lasst uns jetzt aktiv werden. Wer am Verhandlungstisch die besseren Argumente hat, ist eindeutig – aber das reicht offensichtlich nicht. Es kommt darauf an, dass wir unsere berechtigten Forderungen auch durchsetzen. Gleichzeitig übernehmen wir weiterhin Verantwortung für unsere Patient*innen und planen aktuell nichts, was den Betrieb der
Krankenhäuser in der Pandemie noch weiter erschwert.
Der Arbeitgeber hat es in der Hand – das Ultimatum
Wir wissen, unter welch schwierigen Bedingungen und unter welch großem persönlichen Risiko die lebenswichtige Arbeit in den Häusern gerade stattfinden muss. Deshalb geben wir dem Arbeitgeber eine faire Chance, sich mit uns auf einen guten Tarifvertrag für die Beschäftigten der SRH-Kliniken zu einigen. Er hat es in der Hand, einen Streik zu vermeiden.
Ganz ohne Streik – geht es vielleicht
Die ver.di-Verhandlungsführung für die SRH-Kliniken sagt zu, bis zum vierten Verhandlungstermin am 4. März 2021 von Streikmaßnahmen abzusehen. Sollte es jedoch an diesem Tag nicht zu einem einigungsfähigen Angebot kommen, werden wir zum klassischen Verlauf einer Tarifrunde zurückkehren – dann ist mit Streikmaßnahmen zu rechnen. Um für diesen Fall vorbereitet zu sein, werden wir den Arbeitgeber rechtzeitig zu Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung auffordern.
Damit ist klar: Kommt es am 4. März 2021 nicht zu einer Einigung, sind wir bereit weiterzugehen. Um durchzusetzen, was uns zusteht. Jetzt sind
wir dran!