Gesundheitspolitik

Unsere Themen für Europa

09.08.2019

Europa ist überall. Denn ein Großteil unserer nationalen Gesetze geht auf Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU) zurück. Und so prägt die EU in Deutschland die Lebens- und Arbeitsbedingungen, Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder die betriebliche Mitbestimmung.

Öffentliche Dienstleistungen sind ein wichtiger Bestandteil des europäischen Sozialmodells. Im Mittelpunkt der EU-Gesundheitspolitik stehen der Schutz und die Verbesserung der Gesundheit, die Prävention und Bekämpfung von Krankheiten und der gleichberechtigte Zugang aller Europäer*innen zu einer sicheren und effizienten Gesundheitsversorgung.Gesundheit darf in Europa nicht auf einem „Markt“ verhandelt werden, zugängliche und sichere Gesundheits- und Sozialleistungen dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen! Deshalb setzt sich der ver.di Bundesfachbereich Gesundheit & Soziales für eine solidarische Gesundheitspolitik überall in der Europäischen Union ein.

Unter einer solidarischen Gesundheitspolitik verstehen wir:

  • Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle
  • Bezahlbare öffentliche Gesundheits- und Sozialdienste
  • Eine solidarische und gerechte Finanzierung der Sozialversicherungssysteme
  • Bedarfsgerechte gesetzliche Personalvorgaben in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
  • Gesicherten Arbeits- und Gesundheitsschutz für alle in Europa

Gerade für das Gesundheitswesen und die sozialen Dienste sind ausreichend vorhandene und qualifizierte Beschäftigte eine zentrale Voraussetzung. Der zusätzliche Bedarf an Fachkräften wird von Betrieben aus dem Gesundheitswesen und den sozialen Diensten häufig mit der Anwerbung von Beschäftigten aus dem europäischen Ausland beantwortet. Grundlage dafür ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die zu den Grundfreiheiten in Europa zählt. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden. Allerdings darf die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch nicht zu ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen beziehungsweise zu Lohn- und Sozialdumping führen. Deshalb muss die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa reguliert werden. Wir brauchen verbindliche Mindestlöhne in allen EU-Staaten und Regeln, die die Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse verhindern und gute Arbeit befördern. Darauf muss die nationale Gesetzgebung in Abstimmung mit der EU ausgerichtet sein und es muss klar sein, dass die gleichen Arbeitsbedingungen auch für Arbeitskräfte aus anderen Ländern gelten.

Um das Prinzip ´Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort` durchsetzen zu können, sind Regelungen für eine faire Mobilität innerhalb der europäischen Grenzen notwendig. Das Ergebnis der Arbeitnehmerfreizügigkeit darf nicht sein, dass der „brain drain“ einige Länder um ihre Fachkräfte bringt, damit die Unternehmen in anderen Ländern kurzfristig profitieren. Es war schon immer falsch, darauf zu setzen, qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland abzuwerben, statt selbst in Aus- und Weiterbildung zu investieren. Deshalb – die gezielte Abwerbung von Fachkräften nach Deutschland muss unter ethisch-moralischen Bedingungen geschehen, damit diese Fachkräfte keine Versorgungslücke in ihren Herkunftsländern hinterlassen.

Darüber hinaus fordert ver.di einen gesicherten Arbeits- und Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten in Europa. Durch das verstärkte Auftreten europäischer Großunternehmen im Gesundheitswesen, wie z.B. des Gesundheitskonzerns Fresenius oder des inzwischen größten Anbieters stationärer Altenpflege Korian, wird die internationale Solidarität der Beschäftigten untereinander immer wichtiger. Um die Rahmenbedingungen der Arbeit in solchen multinationalen Konzernen mitbestimmen zu können und die Beschäftigten international zu vernetzen, braucht es starke europäische Betriebsräte. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen des EGÖD ist es gelungen, bei den multinationalen Pflegekonzernen Orpea und Korian die Gründung von Europäischen Betriebsräten zu initiieren.

 

Kontakt

  • Dietmar Erdmeier

    Be­rufs­ge­nos­sen­schaft Ge­sund­heits­dienst und Wohl­fahrts­pfle­ge (BGW), Ar­beits- und Ge­sund­heits­schutz

    030/6956-1815