Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGöD) und der Arbeitgeberverband für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen in Europa (HOSPEEM) wollen sich weiter gemeinsam für gute Arbeitsbedingungen einsetzen. Beide Verbände unterzeichneten Anfang Juni ein erneuertes Rahmenabkommen zur Zukunft der Branche. »Die Botschaft ist: Die Sozialpartner in Europa ziehen beim Thema Gute Arbeit im Krankenhaus an einem Strang«, erklärte Dietmar Erdmeier, der bei ver.di für Gesundheitspolitik in Europa zuständig ist. »Denn die für die Krankenversorgung benötigten Arbeitskräfte werden nur kommen und bleiben, wenn die Bedingungen stimmen.«
Die Erfahrungen in der Corona-Pandemie hätten nochmals deutlich gemacht, wie wichtig eine angemessene Personalausstattung in den Krankenhäusern und der Schutz der Beschäftigten vor Gesundheitsrisiken sei, betonte der EGöD-Generalsekretär Jan Willem Goudriaan. »Mit dem aktualisierten Rahmenabkommen unterstreichen wir das.«
Der EGöD und HOSPEEM – die sich seit 2006 auf EU-Ebene im Sozialen Dialog Krankenhäuser engagieren – haben erstmals 2010 ein Rahmenabkommen geschlossen, das dazu beitragen sollte, Beschäftigte für den Krankenhaussektor zu gewinnen und zu halten. Der überarbeitete Text berücksichtigt die Entwicklungen, die im vergangenen Jahrzehnt im europäischen Gesundheitswesen stattgefunden haben. »Insbesondere aus den letzten beiden Jahren müssen in der EU-Gesundheitspolitik die nötigen Schlussfolgerungen gezogen werden«, betonte Herbert Beck, der sich für ver.di im Sozialen Dialog engagiert. »Die Pandemie hat für alle sichtbar gemacht, wie wichtig eine bedarfsgerechte öffentliche Gesundheitsversorgung ist. Und sie hat gezeigt, dass es eine europaweite Koordination braucht, denn Krankheiten wie Covid-19 machen nicht an Ländergrenzen halt.«
In ihrem Rahmenabkommen stellen die europäischen Sozialpartner klar: »Die Stärkung der öffentlichen Gesundheitsleistungen ist dringend notwendig, um eine qualitativ hochwertige Versorgung und einen gleichen Zugang zu ihnen zu gewährleisten, sowie die Dienstleistungen bei künftigen Gesundheitsnotfällen widerstandsfähiger zu machen.« Neben Fragen in Zusammenhang mit der Pandemie beinhaltet das überarbeitete Rahmenabkommen auch Vereinbarungen zu anderen Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, wie psychosozialen Risiken und Stress, krebserregenden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen, Muskel-Skelett-Erkrankungen und Gewalterfahrungen. Zudem wird die gemeinsame Haltung bekräftigt, bei der Arbeitsmigration im Gesundheitswesen faire Bedingungen und Beschäftigtenrechte zu garantieren. So müssten unter anderem die im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie in bilateralen Abkommen mit einzelnen Ländern festgeschriebenen Standards bei der Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte eingehalten werden.
»Die europäischen Sozialpartner untermauern ihren Anspruch, die Gesundheitssysteme im Sinne einer guten Versorgung und unter Berücksichtigung von Beschäftigteninteressen zu harmonisieren und weiterzuentwickeln«, so Dietmar Erdmeier. »Das Rahmenabkommen ist ein wichtiger gemeinsamer Schritt in diese Richtung.«
veröffentlicht/aktualisiert am 14. Juni 2022
Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Arbeits- und Gesundheitsschutz
030/6956-1815
dietmar.erdmeier@verdi.de