In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD angekündigt, dass die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen neu geordnet und gestärkt werden sollen. Dafür hat das Bundesministerium für Gesundheit zusammen mit den Ländern ein Eckpunktepapier erarbeitet, das am 5. März 2020 vorgelegt wurde. ver.di hat eine erste Bewertung der Eckpunkte vorgenommen.
Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Deshalb gilt es, die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen attraktiv zu gestalten. Dafür müssen die Ausbildungen an veränderte Anforderungen angepasst und die Bedingungen verbessert werden. Gut, dass die Neuordnung und Stärkung der Ausbildung der Gesundheitsfachberufe endlich in Angriff genommen wird.
ver.di begrüßt, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Eckpunktepapier für ein „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ vorgelegt hat. Die Eckpunkte und die Klärung der in ihnen enthaltenen Prüfaufträge können ein wichtiger Schritt für die Neuordnung und Stärkung der Gesundheitsfachberufe sein und die Weichen in Richtung attraktivere Ausbildungen stellen.
Längst überfällig sind die Abschaffung von Schulgeldzahlungen, der Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung und die Stärkung der Ausbildungsqualität genauso wie Vorgaben zur Qualifikation der Lehrkräfte, zu den Anforderungen an Ausbildungsstätten und an die Praxisanleitung. Diese sollten aber zur Stärkung der Ausbildungsqualität erweitert werden.
Wichtig ist, dass im Rahmen der Neuordnung die Ausbildungsstrukturen so weiterentwickelt werden, dass gesetzliche Interessenvertretungen wirksam auf die betriebliche Ausbildung Einfluss nehmen können. Die praktische Ausbildung ist daher durch schriftliche Ausbildungsverträge der Betriebe mit den Auszubildenden ausbildungs- und arbeitsrechtlich klar zu regeln. Der Betrieb als Träger der Ausbildung hat sicherzustellen, dass die praktische Ausbildung qualitativ in dem erforderlichen Maße durchgeführt wird und der Lernprozess tatsächlich im Vordergrund steht.
Positiv ist, dass die Berufsgesetze möglichst einheitlich modernisiert werden sollen. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ein „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ bietet die Chance, die längst überfällige Harmonisierung der Strukturen und Qualitätsstandards der Ausbildungen in den Heilberufen vorzunehmen. Am besten ließen sich die Schutzrechte für die Auszubildenden durch eine Regelung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) gewährleisten. Mindestens ist ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Heilberufe zu schaffen, der einheitliche Standards nach dem Vorbild BBiG enthält (gemeinsames Heilberufegesetz). Den berufsspezifischen Besonderheiten kann durch eine entsprechende Ausgestaltung der Ausbildungsordnungen Rechnung getragen werden.
Die Anforderungen an die Gesundheitsfachberufe steigen. Für eine gute Versorgung braucht es qualitativ hochwertige Ausbildungen, die den Auszubildenden attraktive Bedingungen und eine gute Perspektive bieten.
Für eine abschließende Bewertung wird es auf die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Vorhaben ankommen.
Die vollständige Stellungnahme von ver.di steht hier zum Download bereit.
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