Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im April 2021 einen „Strukturentwurf für ein kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern an Fachschulen“ veröffentlicht, der insbesondere die Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung und die berufliche Handlungskompetenz definiert. ver.di begrüßt dies als ersten wichtigen Schritt zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung stellt jedoch klar, dass es eine umfassende Reform der Ausbildung, die über die Regelungskompetenz der KMK hinausgehende Maßnahmen beinhaltet, benötigt, um die Ausbildung auch langfristig zukunftsfähig zu gestalten. Unverzichtbare Bestandteile einer solchen Reform sind die gesetzlich verankerte Kostenfreiheit der Ausbildung, der gesetzliche Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, die Steigerung der Durchlässigkeit und die Verankerung einheitlicher Qualitätsstandards.
ver.di spricht sich grundsätzlich dafür aus, die Ausbildung in der Heilerziehungspflege bundesweit einheitlich zu regeln. Die Schutzbestimmungen, die für die Auszubildenden in den dualen Berufen nach Berufsbildungsgesetz gelten, müssen ebenfalls für die zukünftigen Heilerziehungspfleger*innen gelten.
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