Es war längst überfällig – nun werden die MTA-Berufe endlich zeitgemäß weiterentwickelt. Teil der Neuerungen durch das MTA-Reformgesetz, das Anfang 2023 in Kraft treten soll, ist die neue Berufsbezeichnung: Statt »Medizinische Assistent*innen« heißt es künftig »Medizinische Technolog*innen«. Richtig so! Denn es handelt sich um weit mehr als Assistenztätigkeiten. Zu begrüßen ist auch die Abschaffung des Schulgelds und die verpflichtende Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung. Das steigert die Attraktivität der Ausbildungen erheblich und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Wir haben Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis gebeten, die Neuregelungen zu bewerten und aufzuzeigen, was noch zu tun ist.
»Ich bin sehr froh, dass der Begriff der Assistenz aus unserer Berufsbezeichnung endlich verschwunden ist. Wir assistieren niemandem, sondern erstellen eigenverantwortlich und hochprofessionell medizinische Diagnostik. Natürlich ist das eine Zuarbeit für andere. Ärztinnen und Ärzte stellen ihre Diagnosen auf Grundlage unserer Ergebnisse. Die neue Berufsbezeichnung Medizinischer Technologe bzw. Medizinische Technologin ist sehr passend. Sie widerspiegelt, dass sich nicht nur die Medizin, sondern auch die Medizintechnik massiv weiterentwickelt hat. Wir wollen junge Menschen für diesen spannenden Beruf begeistern – und das fängt auch mit dem Namen an. Zudem erhoffe ich mir, dass wir mit dieser Bezeichnung sichtbarer werden, da sie sich von allen anderen Gesundheitsberufen unterscheidet.«
Sebastian Engel ist Medizinisch-Technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (MTAF) und als Bereichsleitung am Uniklinikum Kiel tätig.
»So begrüßenswert die Ausbildungsreform ist – es muss sich noch mehr tun. Vor allem brauchen wir in den Einrichtungen genug Personal, um eine hohe Ausbildungsqualität zu gewährleisten. Sonst steht sie nur auf dem Papier. Wenn ich allein an einem Arbeitsplatz für zwei MTAs arbeite, kann ich nicht „nebenbei“ noch Auszubildende anleiten. Und natürlich ist man in der Ausbildung nicht so schnell wie nach 30 Jahren Berufserfahrung. Die Auszubildenden brauchen Zeit – Zeit, die nicht da ist. Hinzu kommt: Ich möchte ihnen zeigen, was für einen schönen Beruf sie gewählt haben. Wenn sie schon in der Ausbildung nur Stress erleben, ist die Gefahr groß, dass sie bald wieder weg sind. Deshalb brauchen wir auch für die MTA-Berufe eine bedarfsgerechte Personalbemessung.«
Beatrice Kliefoth ist Medizinisch-Technische Radiologie Assistentin (MTRA) und Praxisanleiterin im Klinikum Dahme-Spreewald.
»Im MTA-Reform Gesetz ist festgeschrieben, dass alle Auszubildenden im medizinisch-technischen Bereich ab 2023 eine angemessene Vergütung erhalten – endlich! Dafür haben wir ausdauernd gekämpft. Im ersten Referentenentwurf war das noch nicht vorgesehen. Ein wichtiger Schritt war, dass wir die Bezahlung der betrieblich-schulischen Auszubildenden in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes verankern konnten. Doch diese gelten nicht überall. Deshalb war klar: Wir brauchen auch eine gesetzliche Regelung. Dass wir sie erreicht haben, macht uns stolz. Die Zeit von Wochenend- und Feierabendjobs, von trockenen Spaghetti am Monatsende ist vorbei. Denn endlich muss niemand mehr Schulgeld zahlen. Dafür stehen wir mit unseren Namen – Maren und Matheo – und dem ver.di-Arbeitskreis MTA in unserem Rücken!«
Maren Belschner und Matheo Assfalg haben am Klinikum Stuttgart bzw. am Klinikum Fulda ihre Ausbildung in der Medizinisch-Technischen Assistenz absolviert.
»Gute Ausbildungsbedingungen sind entscheidend, um eine qualitativ hochwertige Versorgung zu sichern. Deshalb ist es gut, dass die Reform die Praxisanleitung stärkt und festschreibt, dass diese nach einem Übergangszeitraum mindestens 15 Prozent der praktischen Ausbildungszeit ausmacht. Diese Mindestvorgabe zum Umfang der Praxisanleitung kann sich aus unserer Sicht nur auf die geplante und strukturierte Praxisanleitung beziehen. Eine solche Klarstellung hätten wir uns in den Vorgaben noch gewünscht. Darüber hinaus sollte selbstverständlich sein, dass Praxisanleitung auch in alltäglichen Lernsituationen stattfindet. Dafür braucht es Zeit, die Anleiterinnen und Anleiter müssen für diese Arbeit freigestellt und entsprechend im Dienstplan eingeplant werden. Sonst steht es nur auf dem Papier. Auch für die vorgeschriebenen Fortbildungen müssen Praxisanleiter*innen freigestellt und diese müssen von den Einrichtungen bezahlt werden. So stärken wir unsere Berufe.«
Ulrike Stein ist Medizinisch-Technische Laboratoriumsassistentin (MTLA) und Personalrätin am Uniklinikum Freiburg.
Bereichsleiterin Berufspolitik/Jugend
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