Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen (Heilberufen) sind daher attraktiv zu gestalten. Dafür müssen die Ausbildungen an veränderte Anforderungen angepasst und die Bedingungen verbessert werden.
Das Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (ErgThG) stammt beispielsweise aus dem Jahr 1976; die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die die Ausbildungsinhalte regelt, aus dem Jahr 1999. Eine grundlegende Weiterentwicklung ist seit Langem überfällig. Es ist daher gut, dass im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode eine Neuordnung der Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes angekündigt wurde und im März 2020 ein Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegt wurde.
Das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen soll abgeschafft werden, so wie es für die Pflegeberufe bereits beschlossen wurde. Klar muss sein, dass auch eine Ausbildungsvergütung zu verankern ist. Die Ausbildungen in den Therapieberufen nimmt – wie die Ausbildung in den Heilberufen insgesamt – im Gesamtgefüge des Berufsbildungssystems eine Sonderstellung ein. Die Ausbildung in den Therapieberufen ist über ein Berufszulassungsgesetz des Bundes geregelt, allerdings nur in allgemeiner Form. Aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung in diesem Bereich unterliegen die Ausbildungsmodalitäten im Einzelnen der Regelungskompetenz der Bundesländer. Dies führt zu einer sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der Ausbildung in den einzelnen Bundesländern.
Infolge dieser Sonderstellung im Berufsbildungssystem bestehen einige Benachteiligungen im Vergleich zu den im Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsgängen. Qualitätsstandards, insbesondere für die praktische Ausbildung, könnten am besten auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes gesichert werden. Doch derzeit gibt es keine Signale des Gesetzgebers, diese Sonderstellung zu ändern. Unter diesen Bedingungen spricht sich ver.di zumindest für ein gemeinsames Dach aller Heilberufe (Gesundheitsfachberufe) aus, das einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Ausbildung schafft.
Mit einem gemeinsamen Heilberufgesetz können die Strukturen und Rahmenbedingungen einheitlich gestaltet werden. Dazu gehören insbesondere Vorgaben zur Formulierung der Ausbildungsziele, zur Qualität der theoretischen und praktischen Ausbildung, zur Qualifikation der Lehrenden und zur Finanzierung der Ausbildung. Eine Schulgeldzahlung ist auszuschließen, der Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung für alle Ausbildungsberufe zu regeln. Unter dem gemeinsamen Dach sind für die einzelnen Heilberufe spezielle Regelungen in Form der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorzusehen; dazu gehört insbesondere auch die fachbezogene Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten.
Ziel einer Ausbildungsreform muss sein, eine qualitativ hochwertige und sichere Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten. Mit dem vorliegenden Diskussionspapier will ver.di einen Beitrag zur angekündigten Neuordnung der Gesundheitsfachberufe leisten. Es spiegelt den aktuellen Beratungsstand in ver.di und wird anhand der laufenden Beratungen – sowohl im politischen Raum als auch ver.di-intern – weiter aktualisiert.
In diesem neu erschienenen Diskussionspapier nimmt ver.di zu den folgenden Punkten Stellung:
1. Zentrale Anforderungen an die Reform der Ausbildungen in den Therapieberufen
2. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Das Diskussionspapier ist hier downloadbar.
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