In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD angekündigt, dass die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen neu geordnet und gestärkt werden sollen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird dafür zusammen mit den Ländern ein Gesamtkonzept erarbeiten. Hierfür wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Ende 2019 Eckpunkte als Grundlage für notwendige gesetzliche Änderungen vorlegen soll. Verbände konnten sich über einen Fragenkatalog schriftlich beteiligen. Diese Möglichkeit hat ver.di genutzt und am 5. Juli 2019 eine Stellungnahme eingereicht.
Wir finden: Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Deshalb gilt es, die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen attraktiv zu gestalten. Dafür müssen die Ausbildungen an veränderte Anforderungen angepasst und die Bedingungen verbessert werden. Gut also, dass die Neuordnung und Stärkung der Ausbildung der Gesundheitsfachberufe endlich in Angriff genommen wird.
Grundsätzlich spricht sich ver.di für einheitliche Qualitätsstandards und Strukturen der Ausbildungen in den Heilberufen aus. Am besten ließen sich die Schutzrechte für die Auszubildenden durch eine Regelung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) gewährleisten. Zumindest sollte ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Heilberufe geschaffen werden, der die Vielzahl der unterschiedlichen Regelungen vereinheitlicht. Den berufsspezifischen Besonderheiten kann durch eine entsprechende Ausgestaltung der Ausbildungsordnungen Rechnung getragen werden.
In einem gemeinsamen Heilberufe-Gesetz könnten bundesweit einheitliche Standards unter anderem zu den Anforderungen an Ausbildungsbetriebe sowie der Qualität der praktischen und theoretischen Ausbildung verankert werden. Die Praxisanleitung und Praxisbegleitung sollten nachhaltig gestärkt werden. Auch braucht es einheitlicher Vorgaben zur Qualifikation der Lehrkräfte und eine kompetenzorientierte Formulierung der Ausbildungsziele. Eine Kompetenzerweiterung sorgt für eine nachhaltige Aufwertung und Stärkung der Gesundheitsfachberufe.
Die Kostenfreiheit der Ausbildung ist – sofern noch nicht gegeben – längst überfällig. Auch spricht sich ver.di ausdrücklich für einen Anspruch der Auszubildenden auf eine angemessene Ausbildungsvergütung aus, wie es in den Pflegeberufen und anderen Ausbildungsberufen längst selbstverständlich ist. Damit kann die Attraktivität der Ausbildungen erheblich gesteigert und ein wesentlicher Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden. Auch trägt eine Ausbildungsvergütung dazu bei, die Auszubildenden bei der Lebenshaltung finanziell zu unterstützen.
In öffentlichen Krankenhäusern hat ver.di eine Vergütung für betrieblich-schulische Auszubildende durchgesetzt. Das ist ein grandioser Erfolg der Auszubildenden, die sich in ver.di organisiert und eine bundesweite Tarifbewegung angestoßen haben. Das große Engagement der Auszubildenden zeigt, wie wichtig eine Vergütung für die Attraktivität der Berufe und die Sicherung des Nachwuchses für einen Beruf ist.
Die vollständige Stellungnahme von ver.di steht hier zum Download bereit.
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