Ausbildung

Regelungen zur Ausbildung in der Krise

29.05.2020

Ausbildungen während der Pandemie sicherstellen

Im Rahmen des zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes wurde dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermöglicht, in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorübergehend Flexibilisierungen in den Ausbildungen zu den Gesundheitsfachberufen zu ermöglichen. Das BMG hat am 15. Mai 2020 eine Verordnung vorgelegt, die Maßnahmen zur Sicherung der Ausbildungen und Abschlussprüfungen vorsieht. Es werden Regelungen geschaffen, die es den Ländern vorübergehend ermöglichen, von den Vorgaben der jeweiligen Berufsgesetze der Gesundheitsfachberufe und den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen abzuweichen. ver.di hat zum dem Verordnungsentwurf Stellung genommen.

Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Deshalb gilt es, die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen und die Abschlussprüfungen auch unter erschwerten Rahmenbedingungen bestmöglich zu sichern.

ver.di begrüßt, dass Regelungen geschaffen werden sollen, die Ausbildung und die Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen auch während der Phase der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiterhin sicherzustellen. Es braucht dafür an der jeweiligen Situation orientierte Lösungen, um den Herausforderungen in verschiedenen Phasen der Corona-Pandemie gerecht werden zu können.

Es muss klargestellt werden, dass die Maßnahmen nach dieser Verordnung nur zulässig sind, sofern sie aufgrund der Pandemie oder deren Fortwirkung erforderlich sind. Vor allem sind aber auch Kriterien festzulegen, anhand derer alle Maßnahmen bei ihrem Erlass und im weiteren Verlauf auf ihre Erforderlichkeit hin regelmäßig überprüft werden können.

Die Regelung, dass das Erreichen des jeweiligen Ausbildungsziels und dessen zuverlässige Überprüfung bei Anwendung der abweichenden Regelungen stets gewährleistet werden müssen, ist sehr zu begrüßen.

Gute Fachkräfte werden dringend gebraucht, weshalb alles dafür getan werden muss, dass das Ausbildungsziel in der vorgegebenen Ausbildungszeit erreicht und die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung sichergestellt wird. Eine Verlängerung der Ausbildung darf nur dann erfolgen, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Sofern das Erreichen des Ausbildungsziels aufgrund der Pandemie nicht sichergestellt werden kann, sind vorranging die in allen Berufsgesetzen der Gesundheitsfachberufe enthaltenen Regelungen zur Anrechnung von Unterbrechungen der Ausbildung und zur Berücksichtigung von Fehlzeiten in Härtefällen zu nutzen. Darüber hinaus spricht sich ver.di für die Aussetzung der Fehlzeitenregelung während der Corona-Pandemie aus.

Es muss alles dafür getan werden, dass auch die Prüfungsvorbereitung der Auszubildenden gewährleistet wird. Zu begrüßen ist, dass Regelungen getroffen werden sollen, um den praktischen Teil der staatlichen Prüfung durchführen zu können. Es ist sicherzustellen, dass von den jeweiligen Regelungen zum praktischen Teil der staatlichen Prüfung nur abgewichen werden kann, wenn die Erforderlichkeit anhand klarer Kriterien nach dieser Verordnung festgestellt wird. Um dem Charakter einer staatlich einheitlich geregelten Abschlussprüfung gerecht zu werden, darf die Entscheidung über die Erforderlichkeit der Anpassung des Prüfungsformats nicht den einzelnen zuständigen Behörden überlassen werden. Die praktischen Prüfungen sind daher – soweit möglich – unter Einhaltung der Hygienestandards wie geplant durchzuführen, um die berufspraktischen Kompetenzen sachgerecht prüfen zu können. Sofern die Erforderlichkeit für ein abweichendes Prüfungsformat besteht, ist es wichtig, dass die Prüfung so realitätsnah wie möglich ausgestaltet wird.

Die vollständige Stellungnahme von ver.di steht hier zum Download bereit.

 

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