Für die Ausbildung ist der Abschluss eines schriftlichen Ausbildungsvertrags zwingend vorgeschrieben. Er sollte mindestens folgende Bestimmungen enthalten:
Der Ausbildungsbeginn muss auf den Tag genau angegeben sein. Davon hängt dann auch die genaue Dauer der Probezeit ab. Für die Ausbildungsvergütung ist der Zahlungszeitpunkt anzugeben. Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem geltenden oder in Bezug genommenen Tarifvertrag. Sie muss „angemessen“ sein. Die Dauer des Urlaubs ist in Kalendertagen für jedes Urlaubsjahr gesondert auszuweisen. Die Kündigungsvorschriften richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Für die verschiedenen Ausbildungen finden sich konkrete Regelungen im Berufsbildungsgesetz (§ 11 BBiG) bzw. in den Berufszulassungsgesetzen (bspw. § 16 PflBG, § 27 MTBG, § 26 ATA-OTA-G, § 12 NotSanG).