Ausbildung

    Gute Praxisanleitung entscheidend

    29.05.2020

    Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 7. April 2020 einen Referentenentwurf über die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur*m Anästhesietechnische*n Assistent*in und über die Ausbildung zur*m Operationstechnische*n Assistent*in und zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter*innen veröffentlicht. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regelt die weitere Ausgestaltung der Ausbildungen. ver.di hat zum Entwurf Stellung genommen.

    ver.di begrüßt ausdrücklich, dass ATA und OTA einheitliche Regelungen für die Ausgestaltung ihrer Ausbildung erhalten. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ergänzt das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz, das am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Sie legt insbesondere die Mindestanforderungen an die Ausbildung sowie die Inhalte und das Verfahren der staatlichen Prüfung fest.

    Für eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist eine gute Praxisanleitung von entscheidender Bedeutung. Für die Praxisanleiter*innen sind deshalb gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Die berufspädagogische Zusatzqualifikation zum*r Praxisanleiter*in muss einen vergleichbaren Umfang von mind. 720 Stunden, wie auch andere geregelte Weiterbildungsabschlüsse im Pflegebereich, umfassen. Die Fortbildungspflicht für Praxisanleiter*innen von 24 Stunden im Jahr ist richtig. Festzuschreiben ist jedoch, dass die Fortbildung von der Einrichtung zu finanzieren ist und die Praxisanleiter*innen dafür unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen sind.

    Grundsätzlichen Nachbesserungsbedarf sieht ver.di weiterhin im Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz. Es braucht eine Vorschrift, wonach nur für die Ausbildung geeignete Krankenhäuser Träger der Ausbildung sein können. Auf dieser Grundlage könnten auch klare Verantwortlichkeiten hinsichtlich des Abschlusses der Kooperationsverträge in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung verankert werden. Diese Aufgabe sollte der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung, die grundsätzlich Ausbildungsträger sein sollte, obliegen. Die Kooperationsverträge sind wichtig, um eine enge Zusammenarbeit zwischen den an der Ausbildung beteiligten Akteure zu regeln und eine bestmögliche Verzahnung von theoretischem und praktischen Unterricht mit der praktischen Ausbildung zu gewährleisten.

    Es ist gut, dass die Neuordnung und Stärkung der Ausbildung der Gesundheitsfachberufe endlich in Angriff genommen wird. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, weshalb im Rahmen der aktuellen Neuregelungen sehr unterschiedliche Qualitätsstandards und Ausbildungsstrukturen fortgeschrieben werden. Notwendig sind einheitliche Standards in den Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe. Die angekündigte Neuordnung der Gesundheitsfachberufe bietet die Chance für eine grundlegende Weichenstellung, die erheblich zur Attraktivität der Ausbildungen in den Heilberufen beitragen könnte.

    Die im Referentenentwurf ebenfalls vorgesehene Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter*innen greift ein Problem aus der Praxis auf, bietet jedoch keine adäquate Antwort darauf. ver.di spricht sich nachdrücklich dafür aus, die Anstrengungen zu erhöhen, dass Krankenhäusern ausreichende Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen, anstatt das simulatorgestützte Training auszubauen.

    Die vollständige Stellungnahme von ver.di steht hier zum Download bereit.

     

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