Die Heilerziehungspflege ist ein relativ junger Ausbildungsberuf, der dazu qualifiziert, Menschen mit physischen, psychischen und kognitiven Behinderungen zu begleiten, beraten, unterstützen, fördern und zu pflegen. Doch es fehlen bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards. Um den Beruf attraktiver zu machen, müssen unter anderem Kostenfreiheit und eine angemessene Ausbildungsvergütung festgeschrieben werden, so ver.di in einem Diskussionspapier.
Heilerziehungspfleger*innen unterstützen Menschen mit Behinderung darin, ein möglichst selbstständiges Leben zu führen und gesellschaftliche Teilhabe zu realisieren. Eine Besonderheit besteht darin, dass der Beruf pädagogisches und pflegerisches Arbeiten miteinander verbindet. Allerdings steht die pädagogische Arbeit mit den Klient*innen im Vordergrund, weshalb die Heilerziehungspflege der Gruppe der pädagogischen Berufe zuzuordnen ist. Heilerziehungspfleger*innen arbeiten in der Regel in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe – in Wohnbereichen, Werkstätten, Förderschulen etc. – aber zum Beispiel auch in der Sozialpsychiatrie oder in Rehabilitationskliniken.
Die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in ist (vollzeit-)schulisch durch die Bundesländer organisiert. Daraus ergeben sich strukturelle Unterschiede zur dual organisierten Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die sich für die Auszubildenden nachteilig auswirken. Die schlechteren Ausbildungsbedingungen sind ein Wettbewerbsnachteil auf dem Ausbildungsmarkt. Die nötigen Fachkräfte für dieses Arbeitsfeld können nur gewonnen und gehalten werden, wenn die Ausbildung deutlich attraktiver wird.
Vor diesem Hintergrund hält es ver.di für unerlässlich, den strukturellen Mängeln zu begegnen und die Ausbildung zur/zum Heilerziehungspfleger*in bundesweit einheitlich zu regeln. Dazu gehören insbesondere Vorgaben zur Formulierung der Ausbildungsziele, zur Qualität der theoretischen und praktischen Ausbildung, zur Qualifikation der Lehrenden und zur Finanzierung der Ausbildung. Die Schutzbestimmungen, die für Auszubildende in den dualen Berufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) gelten, müssen ebenfalls für die zukünftigen Heilerziehungspfleger*innen gelten. Auch zukünftige Heilerziehungspfleger*innen benötigen in ihrer Ausbildung:
Das Diskussionspapier kann hier heruntergeladen werden.
Berufspolitik/Jugend
030/6956-2725
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Behindertenhilfe, Teilhabe- und Inklusionsdienste
030/6956-1843
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