Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegten Eckpunkte für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) sind nicht nur kein großer Wurf. Das FDP-geführte Ministerium wirft auch noch in die falsche Richtung. Wenigen Verbesserungen stehen deutliche Verschlechterungen gegenüber. Statt Postdocs dauerhafte Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen, wird ihnen noch mehr Druck gemacht. Statt die tarifliche Regelungssperre endlich zu streichen, wird das Grundrecht von Wissenschaftler*innen weiterhin eingeschränkt, durch gewerkschaftliche Organisierung Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen zu nehmen.
Immerhin: Erstverträge sollen bei Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen mindestens drei Jahre, bei studentischen Beschäftigten wenigstens ein Jahr betragen. Allerdings: Das ist eine Soll-Vorschrift. Die Erfahrung zeigt: Die Politik kann und darf sich nicht darauf verlassen, dass sich die Hochschulen daran halten. Ebenso unverbindlich bleiben die familien- und inklusionspolitischen Komponenten: Ob Verträge wegen Kinderbetreuung, Behinderung oder chronischer Krankheit verlängert werden, liegt weiter im Gutdünken der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Verbindliche Ansprüche von Beschäftigten sind in den Eckpunkten nicht vorgesehen.
»Die vom Ministerium vorgelegten Eckpunkte sind eine herbe Enttäuschung. Sie lösen keines der Probleme. Die verkürzte Befristungsdauer für Postdocs von sechs auf drei Jahre führt nicht zu mehr unbefristeten Stellen. Stattdessen wird sich das Personalkarussell noch schneller drehen. Es braucht endlich verbindliche Vorgaben für Entfristung. Unter dem jetzigen System wird uns, unseren Familien und sozialen Zusammenhängen jegliche Möglichkeit für eine verlässliche Zukunftsplanung verwehrt. Das können wir nicht hinnehmen. Wir machen weiter Druck.«
Die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hat die Appelle und Notrufe der befristeten Wissenschaftler*innen ignoriert. Nun sind die Bundesregierung und der Bundestag gefordert. Die Eckpunkte sind nicht geeignet, das Problem massenhafter Befristungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu lösen. Für den Gesetzentwurf muss deutlich nachgebessert werden.
»Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit gilt auch für Wissenschaftler*innen. Deshalb muss durch die Streichung der sogenannten Regelungssperre im WissZeitVG klargestellt werden: Tarifverträge für umfassende Entfristungen sind möglich. Bei Umsetzung der Eckpunkte des Ministeriums könnte lediglich zum Beispiel darüber verhandelt werden, wie viele Kettenbefristungen möglich sind oder dass von den Mindestvertragslaufzeiten abgewichen werden kann. Wir brauchen keine Tarifverträge, um die Bedingungen zu verschlechtern, sondern um sie zu verbessern. Dafür kämpfen wir.«
Jetzt gilt es: Einfluss nehmen und Druck machen, damit die Bundesregierung und das Parlament nachbessern.
Wir brauchen eine echte Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Dafür setzt sich ver.di weiter ein.
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