Foto-Aktion gegen Befristung

05.06.2024

Befristung muss im Rahmen bleiben

Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Bundestag – jetzt Druck machen

 

Das Befristungsunwesen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sprengt weiter jedes Maß. Über 80 Prozent der Wissenschaftler*innen unterhalb der Professur sind nur auf Zeit angestellt. Dabei tragen sie einen erheblichen Teil der Daueraufgaben in Forschung und Lehre. Die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) sollte mit diesen unhaltbaren Zuständen Schluss machen. Doch der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist eine bittere Enttäuschung. In den nächsten Wochen wird der Bundestag beraten. Dabei wollen alle Parteien noch auf Änderungen drängen. Die nächsten Wochen sind also auch unsere Chance für eine echte Reform. Deshalb müssen wir jetzt Druck machen.

Wir fordern eine echte Reform für unbefristete Perspektiven in der Wissenschaft. Dafür zeigen wir Gesicht.

 

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Fotografiert euch mit Bilderrahmen – allein, im Team, alle zusammen –, um deutlich zu machen: Befristung muss im Rahmen bleiben!

 

Das plant die Bundesregierung

Postdocs, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach der Promotion, sollen künftig nur noch vier statt sechs Jahre befristet angestellt sein können, danach zwei weitere Jahre mit einer sogenannten Anschlusszusage. Das wird absehbar nicht zu mehr Dauerstellen führen, sondern zu mehr Druck auf die Betroffenen.

Mehr Dauerstellen, nicht mehr Druck

Zu Recht fragt der Bundesrat in seiner Stellungnahme, warum es bei Stellen in Lehre und Wissenschaftsverwaltung überhaupt einer vierjährigen Weiterqualifikation nach der Promotion bedarf. Der Vorschlag der Länderkammer, bei einer maximalen Befristungsdauer von sechs Jahren zu bleiben und damit alles beim Alten zu belassen, ist allerdings keine Alternative. Es braucht verbindliche Grenzen für Befristungen nach der Promotion – und damit wirksame Anreize für mehr Dauerstellen.

Für Promovierende und studentische Beschäftigte sieht der Gesetzentwurf die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten vor. Damit greift die Bundesregierung eine langjährige Forderung der Gewerkschaften auf. Aber die vorgesehenen drei Jahre Laufzeit für Promotionsverträge sind zu kurz. Was wir brauchen sind Laufzeiten, in denen die Promotion auch tatsächlich abgeschlossen werden kann. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Mindestvertragslaufzeiten für studentische Beschäftigte haben wir für die Hochschulen bereits in der letzten Tarifrunde durchgesetzt. Das alles ist von der Bundesregierung zu kurz gesprungen – es braucht grundlegende Verbesserungen!

Weg mit der »Tarifsperre«

Klar ist auch: Die sogenannte Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz gehört komplett abgeschafft! Auch in der Wissenschaft müssen Beschäftigte die Möglichkeit haben, mit ihrer Gewerkschaft bessere Arbeitsbedingungen per Tarifvertrag durchzusetzen. Eine geringfügige Aufweichung der Tarifsperre reicht nicht. Die Tarifautonomie muss auch für Wissenschaftler*innen uneingeschränkt gelten.

Für eine grundlegende Reform

Spätestens seit dem #IchBinHanna-Proteststurm ist einer breiten Öffentlichkeit klar, dass es so nicht weitergeht. Das Befristungsunwesen geht zu Lasten junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, schadet Forschung und Lehre, führt zu Machtmissbrauch und zur Flucht kluger Köpfe ins Ausland. Schluss damit!

 

Beispiel Hessen: Entfristung per Tarifvertrag

Mit der Forderung nach mehr unbefristeten Stellen an Hochschulen bohren wir dicke Bretter. Doch wir können etwas erreichen. Das zeigt das Beispiel Hessen: Die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft haben bei den Tarifverhandlungen mit dem Land im März 2024 eine konkrete Vereinbarung für Entfristung durchgesetzt. Demnach soll die Zahl unbefristeter Vollzeitstellen an Hessens Hochschulen von 1.459 (2022) auf 1.624 (2025) und bis 2030 auf 1.850 steigen. Entfristung per Tarifvertrag? Das geht!

t1p.de/befristung-in-der-wissenschaft