Die gewerkschaftliche Bewertung des Entwurfes für ein Gesetz zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung fällt äußerst kritisch aus. In der Zusammenfassung der Stellungnahme heißt es:
"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hält den vorliegenden Entwurf nicht für eine geeignete Grundlage, um das außer Kontrolle geratene Befristungsunwesen in der Wissenschaft wirksam einzudämmen:
- Die vorgesehene Einführung von Mindestvertragslaufzeiten ist ein Schritt in die richtige Richtung. In der konkreten Ausgestaltung greifen die vorgesehenen Laufzeiten aber deutlich zu kurz, um breite Wirkung zu entfalten.
- Der Verzicht auf eine Definition des Qualifizierungsbegriffes und die hiermit einhergehende Ausgestaltung der sogenannten Qualifizierungsbefristung als sachgrundlose Befristung lässt die gesetzliche Forderung nach angemessenen Vertragslaufzeiten ins Leere laufen und ermöglicht weiterhin eine willkürliche Nutzung dieser Befristungsform.
- Die vorgeschlagene Verkürzung des Höchstbefristungsrahmens in der Postdoc-Phase reicht nicht aus, um eine veränderte Personalpolitik der Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu erwirken. Vielmehr wird sie absehbar zu einem nochmals erhöhten Druck auf Seiten der Beschäftigten führen und die Lage damit sogar noch verschärfen.
- Die gesetzliche Normierung eines Anschlusszusage-Modells zur Entfristung von Stellen bei Erreichung definierter Ziele (Tenure Track) setzt so spät im Berufsweg an, dass sie kaum eine Wirkung entfalten wird.
- Der Verzicht auf eine Anpassung der Drittmittelbefristung an die Standards des allgemeinen Arbeitsrechts macht diese weiterhin missbrauchsanfällig. Der geplante Vorrang für die Qualifizierungsbefristung schränkt den Anwendungsbereich der Drittmittelbefristung ein und kann diesen Mangel damit abschwächen, aber nicht aufheben.
- Die Beibehaltung der Tarifsperre ist nicht zu akzeptieren. Das weiterhin vorgesehene Verbot, günstigere Vereinbarungen über die Befristung von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft zu treffen, wiegt umso schwerer, soweit die gesetzlichen Mindestschutzstandards für Arbeitnehmer*innen so schwach ausfallen wie im vorliegenden Entwurf. Die einfachgesetzliche Beschränkung der Tarifautonomie ist im deutschen Arbeitsrecht einmalig und muss umfassend aufgehoben werden. Die vorgesehenen Öffnungsklauseln sind zur Ermöglichung freier Verhandlungen dagegen nicht geeignet.“
Die vollständige Stellungnahme gibt es hier zum Download.