• Selbstverwalter/BGW

      Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege

      BGW
      © ver.di

    ver.di und die BGW

    Die Be­rufs­ge­nos­sen­schaft ist Teil der so­zia­len Si­che­rung im ge­setz­li­chen Ver­si­che­rungs­sys­tem. Ih­re Auf­ga­be ist es, mit al­len ge­eig­ne­ten Mit­teln, Ar­beits­un­fäl­le und Be­rufs­krank­hei­ten so­wie ar­beits­be­ding­te Ge­sund­heits­ge­fah­ren zu ver­hü­ten und bei Ar­beits­un­fäl­len oder Be­rufs­krank­hei­ten die Ge­sund­heit der Ver­si­cher­ten wie­der­her­zu­stel­len. Das macht die BGW vor al­lem durch Prä­ven­ti­on und Re­ha­bi­li­ta­ti­on. Das heißt, sie ar­bei­tet an ge­sund­heits­ori­en­tier­ten Lö­sun­gen für die Ver­si­cher­ten. Zur Prä­ven­ti­on ge­hört auch, Un­ter­neh­me­rin­nen und Un­ter­neh­mer zu be­ra­ten und über­wa­chen, da­mit die­se den Ar­beits­schutz auch ein­hal­ten und um­set­zen.

    Kontakt

    • Dietmar Erdmeier

      Eu­ro­päi­sche Ge­sund­heits­po­li­ti­k, Be­rufs­ge­nos­sen­schaft Ge­sund­heits­dienst und Wohl­fahrts­pfle­ge (BGW), Li­ve-In-Be­treu­ung

    Arbeit in der BGW

    1/8

    Reform des Berufskrankheitenrechts - aber bitte geschlechtergerecht! – Das Beispiel Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten

    1/7

    ver.di Kampagnen