• Selbstverwalter/BGW

    Die BGW, kurz für Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. In ihr sind neun Millionen Beschäftigte Mitglied.

    BGW
    © ver.di

ver.di und die BGW

Die Be­rufs­ge­nos­sen­schaft ist Teil der so­zia­len Si­che­rung im ge­setz­li­chen Ver­si­che­rungs­sys­tem. Ih­re Auf­ga­be ist es, mit al­len ge­eig­ne­ten Mit­teln, Ar­beits­un­fäl­le und Be­rufs­krank­hei­ten so­wie ar­beits­be­ding­te Ge­sund­heits­ge­fah­ren zu ver­hü­ten und bei Ar­beits­un­fäl­len oder Be­rufs­krank­hei­ten die Ge­sund­heit der Ver­si­cher­ten wie­der­her­zu­stel­len. Das macht die BGW vor al­lem durch Prä­ven­ti­on und Re­ha­bi­li­ta­ti­on. Das heißt, sie ar­bei­tet an ge­sund­heits­ori­en­tier­ten Lö­sun­gen für die Ver­si­cher­ten. Zur Prä­ven­ti­on ge­hört auch, Un­ter­neh­me­rin­nen und Un­ter­neh­mer zu be­ra­ten und über­wa­chen, da­mit die­se den Ar­beits­schutz auch ein­hal­ten und um­set­zen.

Kontakt

  • Dietmar Erdmeier

    Be­rufs­ge­nos­sen­schaft Ge­sund­heits­dienst und Wohl­fahrts­pfle­ge (BGW), Li­ve-In-Be­treu­ung

Arbeit in der BGW

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Reform des Berufskrankheitenrechts - aber bitte geschlechtergerecht! – Das Beispiel Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten

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ver.di Kampagnen