ver.di-Vertreter*innen in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft BGW handeln konsequent im Sinne der Versicherten und für Gute Arbeit.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten, betroffene Beschäftigte »mit allen geeigneten Mitteln« versorgen – das sind die zentralen Aufgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Beschäftigten von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und privaten Trägern im Gesundheits- und Sozialwesen werden von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) abgesichert. Die neun Millionen Versicherten bestimmen durch ihre Vertreter*innen in der Selbstverwaltung mit, wie die Beiträge verwendet werden.
Gewählt werden sie das nächste Mal bei den Sozialwahlen im Frühjahr 2023. Der zuständige ver.di-Fachbereich für Gesundheit und Soziales bereitet sich schon jetzt darauf vor, denn das Engagement von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaften in der Selbstverwaltung der BGW kann viel bewirken.
»Bevor ich 2015 in ver.di eingetreten bin, war mir selbst nicht klar, wie wichtig die Sozialwahlen und die ehrenamtliche Arbeit in der Berufsgenossenschaft sind. Die BGW macht viele Angebote zur Prävention, von der Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen über telefonische Krisenberatung bis hin zu Hautschutz-Seminaren. Und bei Arbeitsunfällen unterstützt sie Beschäftigte dabei, wenn möglich ihren Beruf wieder ausüben zu können. Als Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten reden wir in den Ausschüssen auf Augenhöhe mit: Was wird als Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit anerkannt? Bei Widersprüchen prüfen wir jeden einzelnen Fall. Wir setzen uns auch dafür ein, dass die Bescheide nicht in unleserlichem Beamtendeutsch verfasst werden, sondern für alle gut verständlich sind. Das alles geschieht in einer guten und wirklich wertschätzenden Atmosphäre. Die Mitarbeit in der BGW bringt mir viele interessante Informationen und Kontakte, die auch bei meiner Arbeit in der Mitarbeitervertretung sehr hilfreich sind. Und sie macht Spaß.«
Wie wichtig diese Arbeit ist, hat sich unter anderem in der Corona-Pandemie gezeigt. Die BGW stellt Informationen und Hinweise zum Schutz vor Infektionen zur Verfügung. Sie berät Einrichtungen und Beschäftigte und gibt ihnen Empfehlungen an die Hand, zudem hat sie eine Hotline zum Thema eingerichtet. Die BGW kontrolliert die Einhaltung von Vorgaben und sanktioniert gegebenenfalls Verstöße dagegen.
Wichtige Unterstützung für Beschäftigte, Unternehmen und betriebliche Interessenvertretungen bietet die BGW auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen und zum Thema Gewalt und Aggression im Betrieb. Beschäftigte können sich bei einer telefonischen Krisenberatung Hilfe holen.
Bei all diesen Themen sind die ver.di-Vertreter*innen in der Selbstverwaltung treibende Kraft. Ob im Vorstand, in der Vertreterversammlung oder den Renten- und Widerspruchsausschüssen – sie setzen sich kompetent und konsequent für die Interessen der Versicherten ein. Die Beteiligung an der Selbstverwaltung ist gelebte Demokratie. Um sie weiterhin mit Leben zu füllen, wird ver.di in den kommenden Monaten eine ausgewogene Liste von Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen, die die vielfältigen Belange der Beschäftigten repräsentieren. Bewerben können sich Beschäftigte aus Betrieben, für die die BGW zuständig ist. Eine enge Anbindung an den zuständigen ver.di-Fachbereich ist essenziell, um die gewerkschaftlichen Themen und Positionen effektiv vertreten zu können.
»Als ver.di-Vertreter*innen in der Selbstverwaltung der BGW vertreten wir auf allen Ebenen ganz klar die Interessen der Versicherten. Wir sind in den Betrieben und Einrichtungen präsent und wissen, wie die Realität aussieht und welche Bedürfnisse die Beschäftigten haben. Was kann noch getan werden, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb zu unterstützen? Welche Angebote sind sinnvoll? Zu welchen Themen braucht es Studien, um Gesundheitsgefahren zu identifizieren? Bei all diesen Fragen sprechen wir mit. Und welche Position die Berufsgenossenschaft bezieht, hat Gewicht. So hilft zum Beispiel die BGW-Empfehlung, dass regelmäßig Maskenpausen einzulegen sind, den Interessenvertretungen, diese im Alltag auch durchzusetzen. Wir haben auch mit dafür gesorgt, dass die (vereinfachten) Meldungen der Berufskrankheit Corona bei den betrieblichen Interessenvertretungen bekannt gemacht wurden. Dass sie der Berufsgenossenschaft gemeldet werden ist wichtig, denn nur dann haben die Betroffenen Anspruch auf deren Leistungen, die deutlich über die normale Krankenversicherung hinausgehen. Kurzum: Das Engagement lohnt sich.«
Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Arbeits- und Gesundheitsschutz
030/6956-1815
dietmar.erdmeier@verdi.de