Die Berufsgenossenschaft ist Teil der sozialen Sicherung im gesetzlichen Versicherungssystem. Ihre Aufgabe ist es, mit allen geeigneten Mitteln, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit der Versicherten wiederherzustellen. Das macht die BGW vor allem durch Prävention und Rehabilitation. Das heißt, sie arbeitet an gesundheitsorientierten Lösungen für die Versicherten. Zur Prävention gehört auch, Unternehmerinnen und Unternehmer zu beraten und überwachen, damit diese den Arbeitsschutz auch einhalten und umsetzen.
Die Sozialversicherungen und so auch die BGW verwalten sich selbst. Die Versichertengemeinschaft ist also an den Entscheidungen der BGW beteiligt. Alle sechs Jahre werden die Vertreterinnen und Vertreter von Beschäftigten und Arbeitgebern neu gewählt. Insgesamt haben sich fast 15,5 Millionen Versicherte an den Sozialwahlen 2017 beteiligt. Die Wahlbeteiligung ist gestiegen und liegt nun bei 30 Prozent. Bei der BGW war es eine Friedenswahl. Die Interessen der Versicherten werden durch eine gemeinsame Liste von ver.di, ACA und Marburger Bund in Vertreterversammlung und Vorstand der BGW vertreten.
Insgesamt stellt ver.di in Vorstand und Vertreterversammlung 50 ordentliche und stellvertretende Mitglieder. Fast alle bringen arbeitsrechtliche und betriebliche Kompetenzen und Erfahrungen mit, verfügen über Kontakte und engagieren sich ehrenamtlich. Sie kommen aus den verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens und auch Alters- und Berufsgruppen. Aber alle treten dafür ein, dass der Gesundheits- und Arbeitsschutz in den Krankenhäusern und den verschiedenen Einrichtungen der sozialen Dienste auch umgesetzt wird. Dass neue Problemstellungen, die sich in den Bereichen von Technik, Arbeitsorganisation und Personalentwicklung in den Betrieben ergeben, thematisiert und Lösungen gefunden werden. Für uns gehört das zusammen – eine gute Gesundheitsversorgung und gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen!
Die Arbeit der BGW wirkt sich direkt in den Betrieben des Gesundheitswesens und der sozialen Dienste aus. Mit ihrem Aufgabenprofil regelt die BGW den Schutz der Versicherten bei Unfall und Berufskrankheiten und setzt sich für den Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung und damit für gute und gesunde Arbeitsbedingungen ihrer Versicherten ein. Dazu können die Kolleginnen und Kollegen aus der Selbstverwaltung die „BGW direkt in den Betrieb holen“ und beraten, wie Arbeitsplätze gesundheitsschonender werden. ver.di hat den direkten Draht und unterstützt natürlich in Kooperation mit Betriebsrat und Mitarbeitervertretung dabei. Dies alles ist zutiefst eine Frage der Gerechtigkeit am Arbeitsplatz und in den Betrieben und eine Frage, wie gute Arbeitsbedingungen auch in Zukunft gestaltet werden. Hierbei haben die Versichertenvertreterinnen und -vertreter von ver.di in der Selbstverwaltung ein gewichtiges Wort mitzureden.
Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Pflegepolitik, Pflegeversicherung, Digitalisierung im Gesundheitswesen
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