Betriebliche Interessenvertretung

Die betriebliche Interessenvertretung im Arbeitsschutz
08.10.2024

Mehrere Millionen Menschen in Deutschland arbeiten im Gesundheitsdienst, in sozialen Berufen oder in Unternehmen im Bereich Beauty und Wellness. Die Tätigkeiten erfordern einen hohen persönlichen Einsatz und bringen unter Umständen Unfallrisiken oder akute Gesundheitsgefahren mit sich.

Die Interessenvertretungen setzen sich für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Betrieb ein. Im privatwirtschaftlichen Sektor nimmt der Betriebsrat diese Aufgabe wahr. In Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft ist es die Mitarbeitervertretung, kurz: MAV.

Als Interessenvertretung ist es Ihre Aufgabe, die Rechte der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu schützen. Unter anderem müssen die Beschäftigten ihrer Arbeit sicher und gesund nachgehen können. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist als gesetzliche Unfallversicherung Ihre verlässliche Partnerin beim Arbeitsschutz.

Hier geht’s zur Broschüre: Die betriebliche Interessenvertretung im Arbeitsschutz - bgw-online

 

Kontakt

  • Dietmar Erdmeier

    Be­rufs­ge­nos­sen­schaft Ge­sund­heits­dienst und Wohl­fahrts­pfle­ge (BGW), Ar­beits- und Ge­sund­heits­schutz

    030/6956-1815