Tarifvertrag Entlastung

Dresden: Belastung Grenzen gesetzt

ver.di erzielt am Uniklinikum Dresden per Tarifvertrag mehr Personal und Entlastung
10.02.2023


Pressemitteilung. Berlin, 10.2.2023. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am Universitätsklinikum Dresden ein Tarifergebnis erzielt, bei dem erstmals auch Regelungen zu mehr Personal und Entlastung festgelegt werden. „Die Vereinbarung ist ein weiterer Meilenstein der bundesweiten Tarifbewegung für Entlastung. Sie setzt der Belastung Grenzen und definiert beispielsweise, wie viel Personal im Verhältnis zum Pflegeaufwand eingesetzt werden muss“, erklärte ver.di- Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelte Personalbemessung für die Krankenhauspflege, die PPR 2.0, müsse am Uniklinikum Dresden künftig zu 100 Prozent eingehalten werden. In anderen Bereichen gelten feste Personalschlüssel. Arbeiten Beschäftigte dennoch in unterbesetzten Schichten, erhalten sie einen tariflichen Ausgleich in Höhe von 15 Prozent, vorrangig abgegolten in Freizeit. Das gilt auch für anderweitig belastende Situationen, wie dem Einspringen außerhalb des Dienstplans oder einem hohen Anteil von Leiharbeiter*innen im Bereich. Zudem werden Pflegekräfte nachts nicht mehr allein auf der Station eingesetzt. „Diese tarifvertraglichen Regelungen sind ein sehr guter Einstieg für Entlastung und können bereits nach einer Laufzeit von zwölf Monaten weiterentwickelt werden“, so die Gewerkschafterin.

 

„Der Erfolg in Dresden macht klar: Wir bleiben dran, bis die Entlastung tatsächlich auf den Stationen angekommen ist“, betonte Bühler. ver.di hat solche Vereinbarungen bundesweit bislang an 24 Kliniken durchgesetzt. Aktuell wird auch am kommerziell betriebenen Uniklinikum Gießen und Marburg über einen Entlastungstarifvertrag verhandelt. „Wir brauchen eine Lösung für alle Krankenhäuser. Deshalb kommt es jetzt darauf an, die vom Bundestag beschlossene bedarfsgerechte Personalausstattung schnell und verbindlich umzusetzen“, sagte Bühler. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Personalvorgaben müsse frühzeitig ausgeschlossen und mit Sanktionen belegt werden. „Dafür setzen wir uns auch gegenüber den politisch Verantwortlichen weiter mit Nachdruck ein.“

 

Weiterlesen

1/12

Kontakt

  • Bernd Becker

    Lan­des­fach­be­reichs­lei­ter Sach­sen, Sach­sen-An­halt und Thü­rin­gen

    0341 / 52 901-230

  • Peter Sztatelman

    Kran­ken­häu­ser mit Schwer­punkt Uni­kli­ni­ken, MVZ

    030/6956-1827