Personalrat der Uniklinik Düsseldorf begrenzt und reguliert den Einsatz von Leasingkräften in der Pflege. Qualifikation, Einarbeitung und maximale Einsatzdauer vorgeschrieben.
Angesichts der Personalnot in der Pflege setzen Krankenhäuser zunehmend auf Leiharbeit. So auch am Uniklinikum Düsseldorf, dessen Management wegen der mit ver.di vor einem Jahr geschlossenen Entlastungs-Vereinbarung zusätzlich unter Druck steht. Darin hatte sich die Klinikleitung verpflichtet, für die Stationen und Bereiche vereinbarte Soll-Besetzungen einzuhalten. Das geht teilweise nur durch den Einsatz von Leasingkräften. Um diese Praxis zu regulieren, haben Personalrat und Dienststelle Ende Juni 2019 Rahmenbedingungen für den Umgang mit Leiharbeit festgelegt.
»Zuletzt war es oft so, dass die Schichten der Leihkräfte schon vor Erstellung des Dienstplans eingetragen waren, so dass die Arbeitszeiten der Stammkräfte drum herum geplant werden mussten«, berichtet Guido Böhmer vom Personalrat. Das habe zu erheblichem Unmut geführt. »Dadurch wurde die Flexibilität der Stammbeschäftigten noch stärker eingeschränkt als ohnehin schon – das geht gar nicht«, betont der gelernte Krankenpfleger. Zudem wurden Stammkräfte des Öfteren auf andere Stationen versetzt, während ihre eigenen Tätigkeiten von Leasingkräften übernommen wurden. »Mit der Vereinbarung haben wir dem jetzt einen Riegel vorgeschobenen.«
Der Kontrakt legt fest, dass Leihbeschäftigte künftig genauso zum Dienst eingeteilt werden wie alle anderen. »Sie können natürlich ihre Wünsche äußern, diese gehen aber nicht mehr automatisch vor«, erläutert Böhmer. Zudem dürfen Pflegekräfte nicht mehr zur Unterstützung auf andere Stationen versetzt werden, wenn in ihrem Bereich Leihkräfte eingesetzt sind.« Auch generell wird der Einsatz von Leihbeschäftigten begrenzt und reglementiert. So dürfen diese nicht länger als neun Monate am Uniklinikum tätig sein. In einer Schicht darf nie mehr als eine Leasingkraft arbeiten. »Wir wollen Situationen verhindern, in denen nur Leihbeschäftigte auf einer Station sind, die sich dort nicht auskennen. Das kann man weder ihnen noch den Patientinnen und Patienten zumuten«, so Böhmer.
Zudem legt die Vereinbarung fest, dass Leihkräfte auf Allgemein-, Intensiv- und Intermediate-Care-Stationen während der ersten zehn Schichten eingearbeitet werden, in den Funktionsbereichen in den ersten fünf Schichten. »Es muss zumindest ein Minimum an Einarbeitung geben, sonst sind die Leihkräfte keine Entlastung, sondern eine zusätzliche Belastung für das Stammpersonal«, erklärt Böhmer. Während der Einarbeitungszeit darf das Leihpersonal nicht auf die Sollbesetzung angerechnet werden. Der Personalrat hat in der Vereinbarung auch klargestellt, dass dessen fachliche Qualifikation gewährleistet sein muss. So werden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung keine Altenpfleger*innen und Assistenzkräfte mehr eingesetzt. Auf Fachstationen wie der Anästhesie und im OP dürfen nur noch Pflegekräfte und Operations-Technische-Assistent*innen mit langjähriger Berufserfahrung auf diesem Gebiet eingesetzt werden.
»Mit der Vereinbarung haben wir bei der Leiharbeit rote Linien gezogen, die der Arbeitgeber zu beachten hat«, fasst Personalrat Böhmer zusammen. Die Interessenvertretung bleibe allerdings bei ihrer grundsätzlich kritischen Haltung gegenüber Leiharbeit. »Der Vorstand klagt über den Fachkräftemangel. Aber wenn die Leute gut und wertschätzend behandeln würden, würden auch genug Arbeitskräfte an die Uniklinik kommen und hier bleiben«, ist der Fachkrankenpfleger überzeugt. Als Beispiel nennt der den Fall einer Mutter, die nach der Elternzeit nur bestimmte Dienste arbeiten wollte und konnte. »Wenn Vorgesetzte so etwas einfach ablehnen, muss sich niemand wundern, dass die Kolleginnen woanders hingehen«, kritisiert Böhmer. »Das Management muss für ein gutes Klima und bessere Arbeitsbedingungen sorgen, dann können wir auf teure Leasingkräfte verzichten.«
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