• Gefährdungsbeurteilung nutzen

    Gute Arbeit durchsetzen

    Das Instrument Gefährdungsbeurteilung ist der Dreh- und Angelpunkt für den betrieblichen Arbeitsschutz. Es gehört zu den zentralen Pflichten der Arbeitgeber eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Mit ihr lässt sich herausfinden, welche Schutzmaßnahmen für ein gesundes und sicheres Arbeiten erforderlich sind. Das gilt für Technik, Instrumente, Arbeitsorganisation und Personal. Mit einer Gefährdungsbeurteilung können nach ein und demselben Prinzip ganz unterschiedliche Problemstellungen im Gesundheitswesen und im Bereich der sozialen Dienste erfasst werden. Dazu gehören beispielsweise Muskel-Skeletterkrankungen, Stress oder Schnitt- und Stichverletzungen und gerade auch psychische Belastungen.

    Gefährdungsanzeige
    © ver.di

Wozu diese Internetseite?

In Sachen Arbeitsschutz haben Interessenvertretungen umfassende Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei das Instrument, um im Betrieb Gefährdungen zu identifizieren, Arbeitsabläufe und die Bedingungen der Arbeitsplätze zu gestalten.

Die Internetseite „Gefährdungsbeurteilung“ soll zur Unterstützung der betrieblichen Arbeit von Interessenvertretungen beitragen. Wir stellen das Instrument Gefährdungsbeurteilung vor, zeigen die rechtlichen Rahmenbedingungen und wie es im Betrieb eingesetzt werden kann. Wir lassen Expert*innen zu spezifischen Problemstellungen zu Wort kommen und stellen Informationen, Literatur, Veranstaltungen und Seminare bereit. Vor allem aber wollen wir über gute Beispiele berichten. Sie sollen zeigen, wie mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung betriebliche Arbeitsbedingungen im Sinne von Entlastung, ausreichend Personal und insgesamt guter Arbeit verändert werden können.

Damit diese Seite tatsächlich im Betrieb genutzt werden kann, brauchen wir Eure Unterstützung. Wir sind angewiesen auf Eure Erfahrungen, Hinweise und Informationen, Berichte und Positionen rund um die „Gefährdungsbeurteilung“, damit wir praxisnah und aktuell berichten können.

Kontakt

  • Dietmar Erdmeier

    Be­rufs­ge­nos­sen­schaft Ge­sund­heits­dienst und Wohl­fahrts­pfle­ge (BGW), Ar­beits- und Ge­sund­heits­schutz

  • Charlotte Ciesielski

    Psych­ia­trie, Ser­vice­be­trie­be

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