Krankenhauszukunftsgesetz

Investitionsimpulse für Krankenhäuser

18.08.2020

Krankenhäuser sind hochinnovative Einrichtungen. Sie müssen dem medizinischen Fortschritt folgen und die Entwicklungen in Therapie, Digitalisierung und Medizintechnik nachvollziehen. Allerdings kommen die Länder ihrer Investitionsverpflichtung seit Jahren unzureichend nach. Einem jährlichen Investitionsbedarf von über 6,5 Mrd. Euro stehen tatsächliche Investitionsförderungen von 2,8 Mrd. Euro gegenüber.

Mit dem »Zukunftsprogramm Krankenhäuser« der Bundesregierung sollen drei Milliarden Euro über einen Krankenhauszukunftsfonds in eine modernere und bessere investive Krankenhausausstattung fließen. Hierzu zählen sowohl moderne Notfallkapazitäten (räumlich und in der investiven Ausstattung) als auch eine bessere digitale Infrastruktur der Krankenhäuser. Ziel ist die bessere interne und sektorenübergreifende Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Robotik, Hightech-Medizin und Dokumentation. Darüber hinaus soll ein Teil der Investitionen zwingend in die Verbesserung der IT- und Cybersicherheit eingesetzt werden.

Daneben enthält der Entwurf u. a. Regelungen für durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu beschließende Mindestvorgaben im Bereich der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Ziel des Gesetzgebers, dem Investitionsstau insbesondere in Bezug auf die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser mit zusätzlichen Bundesmitteln zu begegnen. Hier können die vorgesehenen Maßnahmen wichtige Impulse setzen. Richtig ist, die Länder nicht aus der Verantwortung der Investitionsverpflichtung für Krankenhäuser zu entlassen. Die Folgen der jahrzehntelangen Investitionsversäumnisse sind, dass Gelder der Versicherten, die für die Personalausstattung vorgesehen sind, in die Sanierung und den Ausbau der Krankenhäuser fließen, zu Lasten einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Patient*innen. Die laufende Investitionskostenförderung der Länder ist daher auf ein bedarfsgerechtes Niveau anzuheben. Zusätzlich ist der bestehende Investitionsrückstand von ca. 30 Mrd. Euro abzutragen.

Die Ausrichtung der investiven Förderung auf Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur ist sachgerecht gewählt. Digitale Lösungen und innovative Versorgungsstrukturen besitzen das Potential, die Gesundheitsversorgung in Deutschland aus Sicht der Versicherten qualitativ zu verbessern und die Beschäftigten im Gesundheitswesen zu entlasten. Diesem Ziel liegt die Einsicht zugrunde, dass Digitalisierung kein Selbstzweck sein kann, denn nicht der technologische Fortschritt an sich ist das Ziel. Die Versicherten, die Patient*innen und die Beschäftigten müssen einen Nutzen davon haben. Eine deutliche Entlastung der Beschäftigten im Gesundheitswesen sowie eine Verbesserung der Versorgungsqualität ist für ver.di der Maßstab für die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen. Daher ist der Prozess der Digitalisierung des Gesundheitswesens als soziale Innovation zu verstehen und als solcher auch entsprechend zu gestalten.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Sicherheit. Dabei geht es darum, die Versorgung für die Patienten sicherer zu machen, aber auch um die Sicherheit der digitalen Infrastruktur und ihrer Systeme. Gerade bei den im Gesundheitswesen erhobenen und anfallenden Daten handelt es sich um höchst sensible personenbezogene Daten, die einem besonderen Schutz durch den Gesetzgeber unterliegen. Es ist deshalb wichtig, einen Teil der Fördermittel zielgerichtet in Maßnahmen zur Verbesserung der IT- und Cybermittel zu investieren. Umso mehr, als dass Krankenhäuser wiederholt Ziel von Ransom-Angriffen geworden sind und die Sicherheit der medizinischen Infrastruktur insbesondere während einer Pandemie außerordentlich hohen Stellenwert hat.

 

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