Aus dem Mangel Profit schlagen. Das ist das Ziel privater Vermittlungsagenturen, die im Ausland Pflegekräfte für den deutschen Arbeitsmarkt anwerben. Nicht alle gehen dabei fair und seriös vor. Da werden Fachkräfte mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt, ausländische Arbeitskräfte müssen sich verschulden oder sind verpflichtet, bei einem bestimmten Arbeitgeber zu bleiben. Solchen Praktiken will die Bundesregierung mit einem »Gütesiegel« begegnen. »Für die private Vermittlung von Pflegepersonen und anderen Arbeitskräften Qualitätsstandards zu entwickeln, ist absolut richtig, denn bislang ist dieser Bereich weitgehend ungeregelt«, meint Ruxandra Empen, die für den Deutschen Gewerkschaftsbund in der zuständigen Arbeitsgruppe der »Konzertierten Aktion Pflege« (KAP) mitarbeitet. »Doch wir brauchen wirksame und verbindliche Regelungen. Das ist beim jetzt vorliegenden Entwurf leider nicht der Fall.«
Das Bundesgesundheitsministerium hat das »Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen« (DKF) mit der Ausarbeitung der Qualitätsstandards beauftragt. In dem Beirat, der vom DKF dafür eingerichtet wurde, finden aber offenbar vor allem Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen Gehör, was sich in den Vorschlägen deutlich niederschlägt. »Grundlegende Bedingungen für eine faire Vermittlung sind in der Vorlage nicht erfüllt«, moniert Empen. »Und es fehlt die Verbindlichkeit.« Positiv sei, dass Beschäftigte vor ihrer Reise nach Deutschland über die hiesigen Bedingungen informiert werden müssen – inklusive der Arbeitssituation, Bezahlung, Anerkennung von Berufsabschlüssen und Möglichkeiten der Nachqualifizierung. Doch ansonsten überwiegt die Kritik. So wird in der Vorlage nicht ausgeschlossen, dass Beschäftigten Vermittlungsgebühren oder andere Kosten aufgebürdet werden. Laut Konvention 181 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist das unzulässig, allerdings hat Deutschland diese als nahezu einziges westeuropäisches Land bislang nicht ratifiziert.
»Die ILO-Konvention muss auch von Deutschland endlich anerkannt werden«, fordert Empen. Sonst bestehe die Gefahr, dass sich Beschäftigte noch vor Arbeitsantritt stark verschulden und extrem abhängig von ihrem Arbeitgeber sind. »Dann sind Beschäftigte womöglich gezwungen, auch unter schlechten Bedingungen im Job zu bleiben, weil sie ihre Schulden sonst nicht zurückzahlen können«, gibt die Gewerkschafterin zu Bedenken. Selbst eine noch extremere Form der Abhängigkeit durch sogenannte Bindungsklauseln – die Beschäftigte verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum die Stelle nicht zu wechseln – ist in dem vorgeschlagenen »Gütesiegel« nicht ausgeschlossen. »Mit solchen Knebelverträgen können die Betroffenen nicht zu einem besseren Arbeitgeber wechseln und müssen sich alles gefallen lassen. Es ist doch klar, dass das nicht zu guter Arbeit beiträgt.« Es gebe durchaus andere Möglichkeiten zu verhindern, dass Pflegekräfte von Unternehmen abgeworben werden, die sich den Vermittlungsaufwand sparen wollten. Dafür könne zum Beispiel ein Ablöse- oder Umlagesystem entwickelt werden, sagt Empen. »Gebühren und Knebelverträge sind für die Arbeitgeber ein einfacher Weg, das Problem auf die Beschäftigten abzuwälzen. Das muss ausgeschlossen sein.«
Der DGB stellt noch weitere Anforderungen an ein »Gütesiegel«. Vor allem müsse es verbindlich sein, andernfalls werde es »keine marktprägende Wirkung entfalten, weil sich viele schlicht nicht daran halten werden«, ist Empen überzeugt. »Wir brauchen verbindliche gesetzliche Vorgaben, die auch kontrolliert werden – für Pflegekräfte und andere Berufsgruppen.«
Das meint auch Dietmar Erdmeier, der bei ver.di für die EU-Gesundheitspolitik zuständig ist. »Nur wenn die Rechte ausländischer Pflegekräfte gewahrt sind, kann sichergestellt werden, dass sie nicht dazu missbraucht werden, die Beschäftigungsbedingungen hierzulande unter Druck zu setzen«, betont er. Die Anwerbung von Pflegepersonen im Ausland könne den bestehenden Arbeitskräftebedarf keinesfalls decken. »Entscheidend sind die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Aufwertung der Pflegeberufe. Damit mehr Beschäftigte gewonnen und gehalten werden können.« Ergänzend könne die Anwerbung ausländischer Fachkräfte helfen. »Aber nur, wenn sie zu fairen Bedingungen stattfindet und in den Ländern selbst keinen Mangel hervorruft. Dafür muss die Bundesregierung mit klaren und verbindlichen Regeln sorgen.«
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