Inhaltlich entkernt

ver.di-Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune - GVSG
14.11.2024

Am 13.11. wird im Ausschuss für Gesundheit des Bundestages der Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) diskutiert. Der inhaltlich weitgehend entkernte Entwurf bietet keine Aussicht auf eine wirksame und nachhaltige Stärkung ambulanter Versorgungsstrukturen insbesondere in ländlichen oder von Unterversorgung bedrohten Regionen. Das ist gerade vor dem Hintergrund der noch für den Referentenentwurf vorgesehenen Regelungsbestandteile, die unter anderem eine Einführung von Gesundheitskiosken als niedrigschwellige Lotsenstellen mit dem Ziel einer erleichterten Orientierungsmöglichkeiten für Bürger*innen im Gesundheitssystem vorsahen, zu kritisieren. Auch die Möglichkeit zur Gründung von Primärversorgungszentren und die Verknüpfung dieser Zentren mit Gesundheitskiosken zu Gesundheitsregionen ist im Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten. Ebenso fehlen trotz mehrfacher und wiederholter Ankündigungen jegliche Ansätze zur Regulierung der Aktivitäten von renditeorientierten Investoren als Eigentümer von MVZ-Strukturen. Stattdessen besteht der Gesetzesentwurf im Kern aus einer Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen und der Einführung eines neuen Finanzierungsansatzes für besonders versorgungsrelevante ambulante Strukturen. Ver.di kritisiert diese wirkungslosen Maßnahmen, die eine zusätzliche Kostenbelastung für die finanziell unter Druck stehende GKV bedeuten, ebenso scharf wie den weitgehenden Verzicht auf Strukturreformen im Bereich der ambulanten Versorgung.

 

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  • Robert Spiller

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