Im Ausschuss für Gesundheit des Bundestages wurde am 06.11.2024 der Gesetzesentwurf zur Notfallreform diskutiert. Auch Ansätze zur Reform des Rettungsdienstes sind über Änderungsanträge Teil des Gesetzgebungsverfahrens geworden. Dass ein so zentrales Thema innerhalb von nur wenigen Tagen vor dem eigentlichen Anhörungstermin in Form von Änderungsanträgen geregelt werden soll, wird dem Stellenwert einer Reform des Rettungsdienstes nicht gerecht. Inhaltlich moniert ver.di, dass keine Ansätze zur Lösung der verfestigten Situation aus personeller Unterdeckung und Überlastung im Rettungswesen zu finden sind. Ähnlich wie auch in der Notfallversorgung versucht der Gesetzgeber, Strukturreformen im Versorgungsbereich umzusetzen, ohne dabei die Situation und Bedarfe dern Beschäftigten in den Blick zu nehmen. Dass Krankentransporte und Krankenfahrten künftig im SGB V rechtlich klar definiert werden sollen, begrüßt ver.di.
Krankenhauspolitik, Krankenversicherung
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