Transparent und konsequent – so soll die PPR 2.0 nach dem Willen von ver.di eingeführt werden. »Wir haben viele Jahre für bedarfsgerechte Personalvorgaben im Krankenhaus gekämpft. Die PPR 2.0 haben wir mit entwickelt. Und jetzt achten wir darauf, dass die Personalbemessung in der Krankenhauspflege gut und konsequent umgesetzt wird«, betont Grit Genster, die den ver.di-Bereich Gesundheitspolitik leitet. In einem Positionspapier hat die Gewerkschaft auf den Punkt gebracht, welche Anforderungen sie an die Rechtsverordnung stellt, die die Einführung regeln soll.
Die Positionierung basiert auf Expertise aus der Praxis. So zum Beispiel auf in den Erprobungshäusern gewonnenen Erkenntnissen, deren Interessenvertretungen sich auf Initiative von ver.di vernetzt haben. Ebenfalls eingeflossen sind die Erfahrungen aus den Tarifverträgen für Entlastung, deren Systematik sich auf die PPR 2.0 bezieht. Und natürlich ist das Positionspapier Produkt vieler Diskussionen gewerkschaftlich aktiver Beschäftigter, unter anderem in den ver.di-Bundesfachkommissionen Krankenhäuser und Pflege.
Eine zentrale Forderung ist, dass spätestens ab 2025 bundesweit einheitliche Mindesterfüllungsgrade in den Krankenhäusern wirken – und dass Verstöße dagegen sanktioniert werden, am besten in Form von Leistungsreduktion. Auszubildende und Studierende dürften nicht auf den Erfüllungsgrad des auf Grundlage der PPR 2.0 erhobenen Pflegeversorgungsbedarfs angerechnet werden. Das Personal für Ausbildung, Praxisanleitung inklusive Vor- und Nachbereitung und Qualifizierung müsse in der Berechnung des Pflegepersonalbedarfs zusätzlich angemessen berücksichtigt werden.
Im Positionspapier wird betont, dass angesichts steigender Anforderungen eine hohe Fachlichkeit gegeben sein muss. Hilfs- und Assistenzkräfte könnten eine wichtige Ergänzung sein, zentral sei jedoch der Einsatz von Pflegefachpersonen. Dies setze eine bedarfsgerechte Personalbemessungsberechnung für Pflegefachpersonen voraus.
Die Erprobungsphase habe gezeigt, dass die Einführung »dort am besten gelingt, wo die Beschäftigten am Einführungsprozess beteiligt werden«. Dies gelte auch für die betriebliche Umsetzung und Implementierung. »Es ist zwingend notwendig, dass es eine schichtgenaue Transparenz über die Ergebnisse gibt und diese für die Beschäftigten nachvollziehbar sind«, heißt es in dem ver.di-Papier. Die PPR 2.0 dürfe nicht nur noch mehr Dokumentationsaufwand nach sich ziehen, sondern müsse »als transparentes Instrument für die betriebliche Personalplanung verstanden werden«. Hierfür sollte die Erfassungssoftware direkt mit den Dienstplansystemen verbunden sein. Wenn die tatsächliche Personalbesetzung nicht den Sollwerten entspricht, können so unmittelbar Maßnahmen ausgelöst werden.
»Wir sind auf der Zielgeraden. Jetzt gilt es, die PPR 2. schnell, verbindlich und transparent umzusetzen«, erklärt Grit Genster. »Das zeigt Pflegekräften im Krankenhaus eine konkrete Perspektive, wie sich ihre Arbeitsbedingungen verbessern können.« Darüber hinaus brauche es perspektivisch auch für alle anderen Beschäftigtengruppen bedarfsgerechte Personalvorgaben und eine volle Finanzierung der Kosten.
Das Positionspapier zum download.
Bereichsleiterin Gesundheitswesen/Gesundheitspolitik
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