Krankenhausfinanzierung

Ausgleich für Sonderbelastung

17.06.2020

Verordnungsentwurf sieht die Ersetzung der bisher einheitlichen Ausgleichspauschale für freigehaltene Betten durch differenzierte Pauschalen vor, die den unterschiedlichen Kostenstrukturen der Krankenhäuser besser gerecht werden sollen. ver.di sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf.

 

 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) formuliert im Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 das Ziel, kurzfristig die bisher einheitliche Ausgleichspauschale für die Freihaltung von Betten zu differenzieren, um den unterschiedlichen Kostenstrukturen der Krankenhäuser besser Rechnung zu tragen. Es wird vorgeschlagen, die Gewährung der Pauschale für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Für mit SARS-CoV-2-infizierte Patient*innen wird vorgeschlagen, die Pauschale zu erhöhen. Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen gründen auf Empfehlungen des Expertenbeirates, der mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz beim BMG eingerichtet wurde und dabei unterstützen soll, bis zum 30. Juni 2020 die Auswirkungen der gesetzlichen Maßnahmen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zu überprüfen.

ver.di. teilt grundsätzlich die Zielsetzung dieser Verordnung, dass die notwendige Freihaltung von Bettenkapazitäten zur Versorgung der COVID-19-infizierten Patient*innen nicht zu einem wirtschaftlichen Risiko für die Krankenhäuser werden darf. Hierzu ist die Finanzierung so zielgenau abzusichern, dass es weder „Krisengewinner“ noch „Krisenverlierer“ aufgrund der wirtschaftlichen Wirkungen auf die Krankenhäuser geben darf. ver.di setzt sich für die Aussetzung der Krankenhausfinanzierung über das DRG-System während der Pandemie ein. Stattdessen ist ein nachvollziehbares und einfach zu handhabendes System auf der Grundlage des Vorjahresbudgets unter Hinzuziehung der Veränderungsrate und pandemiebedingter Zuschläge sachgerecht. Die Nachjustierung der bisherigen pauschalen Ausgleichszahlung von 560 Euro zu einem differenzierten Ausgleich über fünf Kategorien erreicht eine höhere Zielgenauigkeit. Bei genauerer Betrachtung ergeben sich jedoch weiterhin Risiken insbesondere für Maximalversorger. ver.di sieht daher einen dringenden Nachbesserungsbedarf.

 

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