Aus Anlass der am morgigen Mittwoch (10.5.23) stattfindenden Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Pflegeunterstützungs- und-entlastungsgesetz. „Der vorliegende Entwurf löst die drängenden Probleme in der ambulanten und stationären Pflege nicht einmal im Ansatz, darüber kann auch der wohlklingende Name des Gesetzes nicht hinwegtäuschen“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Statt die Pflegeversicherung auf eine solide Grundlage zu stellen, werden Versicherte ausgerechnet in diesen Zeiten zusätzlich finanziell belastet, ohne dass damit eine bessere Versorgung verbunden ist.“ Die Bundesregierung lasse pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige und Beschäftigte in der Altenpflege in ihrer Not im Stich.
„In der ambulanten Pflege steigt das Pflegegeld nicht im erforderlichen Maße und die Anpassungen bei den Sachleistungen bleiben weit hinter dem Notwendigen zurück. In der stationären Pflege fehlen konkrete Schritte, um eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu erreichen. Außerdem ist immer noch keine Deckelung der hohen einrichtungsbezogenen Eigenanteile von Pflegeheimbewohner*innen vorgesehen“, sagte die Gewerkschafterin. „Ziel muss sein, pflegebedürftige Menschen und Beschäftigte in der Altenpflege stärker zu unterstützen und zu entlasten. Die Bundestagsabgeordneten sind jetzt aufgefordert, den Gesetzentwurf grundlegend zu korrigieren.“
Er enthalte noch nicht einmal die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen, stellte Bühler klar. „Was wir jetzt brauchen, sind grundlegende Reformen, die die Einnahmebasis der Pflegeversicherung dauerhaft verbreitern. Die Lösung ist eine Solidarische Pflegegarantie, bei der alle Einkommensarten in die Finanzierung einbezogen werden und sämtliche pflegebedingten Kosten abgedeckt sind.“
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