Das Bundesministerium für Gesundheit legt einen seit Langem erwarteten Reformentwurf vor, der die Notfallversorgung in Deutschland reformieren soll. Das Rettungswesen, eigentlich ein essentieller Bestandteil funktionierender Notfallversorgungswege, wird darin jedoch ausgespart. Nach gegenwärtigem Stand sollen die zugehörigen Regelungen erst später im parlamentarischen Verfahren Eingang in die Gesetzgebung finden.
Inhaltlich sieht der Entwurf die Einrichtung Integrierter Notfallzentren an ausgewählten Krankenhäusern in eigens zu definierenden Planungsregionen vor. Diese sollen aus der zentralen Ersteinschätzungsstelle des Krankenhauses, der Notaufnahme und einer Notdienstpraxis in unmittelbarer räumlicher Nähe bestehen. Der Sicherstellungsauftrag zur notdienstlichen Akutversorgung soll auf die Kassenärztlichen Vereinigungen übergehen und operativ von der Akutstelle der Termin-Servicestellen an die neu zu schaffende Akutleitstelle der KV übergeben werden. Die Kooperation von Trägern der Rettungsleitstellen und Akutleitstellen soll verbindlich geregelt und als Gesundheitsleitsystem digital organisiert werden.
ver.di begrüßt im Grundsatz, dass mit dem Entwurf erforderliche Reformen der Notfallversorgung angegangen werden. Dringend zu ergänzen ist, dass Neustrukturierung von Notfallversorgungsabläufen nicht zu Verschlechterungen der in der Regel angespannten Personalsituation in den Notaufnahmen der Krankenhäuser führen dürfen. Es muss sichergestellt werden, dass Kosteneinsparziele inhaltlich nicht verbunden werden mit Personaleinsparungen. Eine Verlagerung des Sicherstellungsauftrags an die Akutleitstellen der KV macht nur Sinn, wenn die flächendeckende ambulante Versorgung sowohl hinsichtlich Kapazitäten als auch Präsenz ausgebaut wird.
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