Wichtige Regelungen fehlen

03.05.2024

Der am 14.04. veröffentlichte Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wurde um wichtige Inhalte gekürzt, die für eine effektive Stärkung der ambulanten Versorgung erforderlich wären. Weder sind Gesundheitskioske enthalten, die Bürger*innen niedrigschwellige Informationsmöglichkeiten über das Gesundheitssystem und Versorgungszugänge bieten, noch gibt es Regelungen, die Primärversorgungszentren zur Stärkung der ambulanten Versorgung vorsehen. Stattdessen werden für Leistungserbringer weitreichende Finanzierungszusagen gemacht: neben einer vollständigen Entbudgetierung der hausärztlichen Finanzierung kommen mit der Pauschale für die Versorgung chronisch erkrankter Menschen sowie mit der Vorhaltefinanzierung ambulanter Versorgungsstrukturen mit besonderer Versorgungsrelevanz zwei gänzlich neue, kostenintensive Finanzierungsansätze zum Einsatz.

ver.di fordert, dass der Referentenentwurf die ursprünglich vorgesehen Regelungen zur Stärkung der ambulanten Versorgung wieder aufnimmt. Nur mit einer echten und flächendeckenden Verbesserung der ambulanten Versorgung kann auch die parallel laufende Reform der Krankenhausversorgung sinnvoll flankiert werden. Darüber hinaus braucht es Regelungen, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Regulierung renditegetriebener Investoren im Kontext von Medizinischen Versorgungszentren umzusetzen. Gesundheitsversorgung ist als Bestandteil der Daseinsvorsorge für die gute ambulante und stationäre Versorgung Bürger*innen zu organisieren; profitorientierte Akteure und deren Interessen sind gesetzlich zu begrenzen, um diese Prämisse zu verwirklichen.

 

Kontakt

  • Robert Spiller

    Kran­ken­haus­po­li­ti­k, Kran­ken­ver­si­che­rung

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