Pressemitteilung. Berlin, 01.12.2022. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die für morgen geplante Bundestagsabstimmung zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz, das eine bundesweite Personalbemessung für Pflegekräfte in Kliniken etabliert. „Unser jahrelanger Kampf für bedarfsgerechte Personalvorgaben zahlt sich aus. Endlich wird die Überlastung der Pflegebeschäftigten in Krankenhäusern konkret angegangen“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die PPR 2.0, die von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelte Personalbemessung, müsse nun ohne weitere Verzögerungen verbindlich umgesetzt werden. Positiv bewertet die Gewerkschafterin, dass die als Übergangsinstrument entwickelte PPR 2.0 nun auch die Grundlage der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Personalbemessung bilden soll.
ver.di hat sich im Gesetzgebungsverfahren erfolgreich dafür eingesetzt, auch für Intensivstationen bedarfsgerechte Personalvorgaben zu entwickeln. „Das ist gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf eine wesentliche Kurskorrektur und ein sehr wichtiges Signal an die Beschäftigten auf Intensivstationen, die nicht nur während der Pandemie stark gefordert sind“, so Bühler. Sie begrüßte zudem, dass das Gesetz flächendeckend verbindlich gelten und auch in Krankenhäusern mit Entlastungsvereinbarungen zur Anwendung kommen soll.
Deutliche Kritik übte Bühler am Mitspracherecht des Bundesfinanzministers: „Es ist ein großer Fehler im Gesetz, Herrn Lindner Rechte bei der Umsetzung der Personalausstattung einzuräumen“, sagte Bühler. „Der Pflegebedarf orientiert sich ausschließlich an den Patientinnen und Patienten und nicht an der Haushaltslage.“ Sie forderte, dass eine Unterschreitung der Personalvorgaben frühzeitig ausgeschlossen und mit Sanktionen belegt wird. „Das Gesetz bietet den Beschäftigten in der Krankenhauspflege endlich eine Perspektive auf Entlastung und damit besseren Arbeitsbedingungen. Jetzt kommt es darauf an, die bedarfsgerechte Personalausstattung schnell und verbindlich umzusetzen.“
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