Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt

29.04.2015

ver.di hat bereits mehrfach auf die Notwendigkeit für eine klare zeitliche Perspektive zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der neuen Begutachtungssystematik hingewiesen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz I hätte bereits die Möglichkeit bestanden, die notwendigen Vorbereitungen für die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu treffen. Der Expertenbeirat hat anhand einer Roadmap deutlich gemacht, dass die Einführung mindestens 18 Monate in Anspruch nehmen wird. Jetzt kommt der Zeitplan angehängt an das Präventionsgesetz.

 
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