Wieder werden die unteren Lohngruppen von einer nennenswerten Lohnentwicklung abgekoppelt. Beschäftigte der Diakonie Hessen fordern deshalb erneut Tarifverträge für alle Arbeitsbereiche und verurteilen den aktuellen Lohnabschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission. Die unteren Lohngruppen E 1 bis E 5 erhalten nur 2,5 Prozent mehr Lohn – ab E 6 bis E 14 gibt es 4 Prozent mehr. Die bei der letzten Entgeltverhandlung eingeführte Spaltung der Mitarbeiterschaft durch Abkopplung und Absenkung der Altenhilfe wurde noch verschlimmert. Diese KollegInnen und Kollegen erhalten weiterhin viel später die angekündigten Lohnsteigerungen.
Protestaktion am Donnerstag, 06.04.17, Geschäftsstelle der Diakonie Hessen in Frankfurt/M., Ederstr. 12 - 11.00 Uhr - Redebeiträge der Mitarbeitervertretungen und Übergabe entsprechender Resolutionen der Beschäftigten und der Mitarbeitervertretungen
Unter „Dritter Weg“ versteht man die besondere Form der Arbeitsrechtssetzung der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas). Der „Dritte Weg“, so das Verständnis der Kirchen, soll sich abgrenzen von dem Ersten Weg, bei dem die Arbeitgeber allein die Arbeitsbedingungen regeln und von dem Zweiten Weg, bei dem die Arbeitsbedingungen mit den Gewerkschaften über Tarifverträge ausgehandelt werden. Leitgedanke des Dritten Wegs ist die Dienstgemeinschaft, die bei der Erfüllung des kirchlichen Auftrags von einer Gemeinsamkeit der Mitarbeitenden und der Leitung ausgeht. Dabei entwickelten die Kirchen ihr Verständnis von der Dienstgemeinschaft so fort, dass mit Einführung des „Dritten Wegs“ in den 1970er Jahren das Streikrecht als Arbeitskampfmittel ausgeschlossen wurde. Anfangs beschränkten sich die Abschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommissionen auf die Übernahme der Tarifabschlüsse aus dem Öffentlichen Dienst. Ende der 1990er Jahre wurden die ersten eigenen Verschlechterungen eingeführt. Zwischenzeitlich hat sich die Entgeltentwicklung im Bereich der Diakonie im Vergleich zum Öffentlichen Dienst und der Caritas messbar weiter negativ entwickelt. Die Beteiligung an Arbeitsrechtlichen Kommissionen wird seit Jahren von den Mitarbeitervertretungen in Hessen und Nassau abgelehnt, da die Rahmenbedingungen von den Arbeitgebern einseitig vorgegeben werden und so keine Parität gewährleistet werden kann.
Bislang wollen die diakonischen Arbeitgeber in Hessen und Teilen von Rheinland-Pfalz über tarifvertragliche Regelungen nur für die Bereiche der "Altenhilfe" mit der Gewerkschaft ver.di sprechen. Die Arbeitsbedingungen aller anderen Arbeitsbereiche mit insgesamt ca. 30.000 Beschäftigten sollen dagegen weiterhin im "3. Weg" verbleiben. Gestützt wird dieses System auf Arbeitnehmerseite von sog. Mitarbeiterverbänden wie z.B. dem "Verband kirchlicher Mitarbeiter Hessen und Nassau" (VKM). Die Gewerkschaft ver.di lehnt eine Mitarbeit in Arbeitsrechtlichen Kommissionen grundsätzlich ab.
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Diakonie Hessen im Bereich Hessen und Nassau vertritt 170 Mitarbeitervertretungen und rund 18.000 Beschäftigte. Die Arbeitsbereiche der Diakonie Hessen umfassen die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die Alten- und Krankenpflege, die Sucht- und Behindertenhilfe, die Migration- und Flüchtlingsarbeit und die Beratung von Menschen mit sozialen Schwierigkeiten. Insgesamt arbeiten für die Diakonie Hessen 39.000 Beschäftigte auch im Bereich der Landeskirche Kurhessen-Waldeck.
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