Zum heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf für eine Krankenhausreform erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler:
„Es ist gut, dass die Bundesregierung in Sachen Krankenhausreform aufs Tempo drückt. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf muss allerdings deutlich nachgebessert werden, um das zentrale Ziel zu erreichen: eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und am Gemeinwohl orientierte Gesundheitsversorgung. Für eine hochwertige Qualität im Krankenhaus braucht es nicht nur Routine der Operateure und eine gute technische Ausstattung. Entscheidend ist auch, dass genug qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft ver.di nach derzeitigen Planungen nicht in dem Ausschuss vertreten sein sollen, der die Qualitätskriterien festlegt.
Die Zeit drängt. Etliche Krankenhäuser sind in ihrer Existenz gefährdet, Fachabteilungen müssen schließen – weil sie sich nicht rechnen. Es darf nicht sein, dass bedarfsnotwendige Kliniken schließen müssen, noch bevor die Reform greift. Sie brauchen kurzfristige, zielgerichtete Hilfe. Und es braucht Geld für Investitionen, um einen sinnvollen Umbau der Kliniklandschaft zu ermöglichen. Dafür ist der geplante Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro wichtig. Die Hälfte dieser Summe den gesetzlich Versicherten aufbürden, geht allerdings gar nicht. Bund und Länder müssen die Finanzierung aus Steuermitteln sicherstellen.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von Bund und Ländern, sicher ihrer gemeinsamen politischen Verantwortung zu stellen und eine Reform auf den Weg zu bringen, die eine gute Versorgung für alle sicherstellt.“
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