ver.di-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung - KHTFV)
Durch das Krankenhausversorgungsverbesserungs-Gesetz (KHVVG) vom 05. Dezember 2024 ist vorgesehen, einen Transformationsfonds einzurichten, der Umstrukturierungsprozesse in Krankenhäusern mit dem Ziel einer Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten fördert. Darunter sollen Schließungen von Krankenhäusern in Gebieten mit hoher Krankenhausdichte, der Abbau von Doppelstrukturen, die Umstrukturierung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, die Förderung telemedizinischer Netzwerkstrukturen und weitere Tatbestände fallen. Dieser Auftrag soll durch den vorliegenden Verordnungsentwurf umgesetzt werden.
Finanziert werden soll der mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2035 vorgesehene Fonds mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro. Davon werden bis zu 25 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds mit den finanziellen Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung verfügbar gemacht. Die vorgesehenen Eigenfinanzierungsanteile der Länder betragen ebenfalls bis zu 25 Milliarden Euro. Private Krankenversicherungsunternehmen können sich an der Finanzierung dieser Summe beteiligen; die konkrete Höhe einer solchen Beteiligung würde sich aus einer Vereinbarung zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung und dem Bundesamt für soziale Sicherung ergeben.
Ausdrücklich kritisiert ver.di, dass das Bundesministerium für Gesundheit an der unsachgemäßen und sozialpolitisch nicht zu vertretenden hälftigen Finanzierung des Transformationsfonds durch Mittel der gesetzlich Krankenversicherten festhält. Der Umbau der stationären Versorgungslandschaft ist eine staatliche Aufgabe und insofern durch öffentliche Mittel zu finanzieren. Durch die vorgesehene Zweckentfremdung von Versichertenmitteln drohen Beitragssatzsteigerungen in der gesamten GKV, was zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Versicherten führen wird. Dass privaten Krankenversicherungsunternehmen die Möglichkeit einer freiwilligen Beteiligung an der Finanzierung der Förderung eröffnet wird, kann gegenüber der Notwendigkeit einer verpflichtenden Beteiligung der PKV in angemessenem Umfang nicht als realistische Finanzierungsperspektive verstanden werden. ver.di fordert, eine Finanzierung des Transformationsfonds ausschließlich aus Steuermitteln und zwar hälftig vom Bund und Ländern vorzusehen.
Bisher hat es der Gesetzgeber unterlassen, Steuermittel zur Verfügung zu stellen, mit denen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene und für den Versorgungsbedarf relevante Krankenhäuser abgesichert werden, bis die im KHVVG vorgesehene Umsetzung der anteiligen Betriebskostenfinanzierung durch Vorhaltebudgets ab 2027 greift. Daher fordert ver.di, dass unter die förderfähigen Tatbestände des Transformationsfonds auch Maßnahmen zum Erhalt bestehender Strukturen fallen, wenn diese versorgungsrelevant sind. Ebenso müssen Personalmaßnahmen, etwa zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten sowie zur Vermittlung in geeignete Beschäftigungsverhältnisse, förderfähig sein.
Krankenhauspolitik, Krankenversicherung
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