ver.di setzt sich bei der Krankenhausreform für folgende Punkte ein:
Es braucht klare Vorgaben, welche Strukturmerkmale und Qualitätsanforderungen ein Krankenhaus vorhalten muss. Dazu gehören für ver.di ganz zentral die Beschäftigten. Von der Reinigung bis zum ärztlichen Dienst, von der Therapie bis zur Funktionsdiagnostik, von der Materialwirtschaft bis hin zur Pflege, vom Labor bis hin zur Verwaltung, von der Röntgenabteilung bis zum Patiententransport, von der Küche bis hin zur Technik und IT, vom Sozialdienst bis hin zur Psychologie, für die Versorgung im Krankenhaus benötigt es viele Bereiche.
Es muss klargestellt werden, dass diese Leistungen durch die Kliniken selbst zu erbringen sind und nicht von externen Anbietern hinzugekauft werden dürfen. Die Zersplitterung der Beschäftigten und an der Versorgung der Patientinnen und Patienten beteiligten Kolleg*innen in eine immer kleinere Stammbelegschaft und immer mehr ausgegliederte Bereiche muss ein Ende finden.
ver.di fordert, dass genügend Personal für die Erfüllung der im Krankenhaus anfallenden Aufgaben unter den Vorzeichen einer hohen Versorgungsqualität und der Verhinderung von Überlastungen aufgrund von Unterbesetzung und Personalmangel vorgehalten und eingesetzt werden muss. Ein Krankenhaus kann nur so viele Patient*innen versorgen, wie es Personal für die damit verbundenen Versorgungsleistungen vorhält.
Es braucht eine bedarfsgerechte Personalbemessung, die festlegt, wieviel Personal in allem Tätigkeitsfeldern im Krankenhaus einzusetzen ist. Diese Entscheidung darf, wenn es um die Gesundheit von Patient*innen und Beschäftigten geht, nicht der arbeitgeberseitigen Willkür unterliegen. Hier muss die Politik in die Verantwortung gehen und gesetzlich verbindliche, bedarfsgerechte Personalbemessungen für alle Tätigkeitsfelder im Krankenhaus definieren.
Für einen echten Wandel in den Krankenhäusern benötigt es einen Richtungswechsel in der Finanzierung dieser. ver.di fordert eine vollständige Abkehr vom Fallpauschalensystem (DRGs) hin zu einer kostendeckenden Refinanzierung aller bei wirtschaftlicher Führung anfallenden Kosten im Krankenhaus. Das nennen wir echte Kostendeckung.
Aus Sicht von ver.di darf es keine Schließungen oder Umbauten von Krankenhäusern aufgrund der Wirkung finanzieller Steuerungsinstrumente oder von Wettbewerbseffekten geben. Für eine qualitativ bessere, flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung benötigt es eine kommunale, regionale und überregionale Bedarfsanalyse und die darauf basierende Planung der notwendigen Gesundheitsversorgungsangebote. Diese Entscheidung darf nicht dem Markt überlassen werden, sondern gehört als Element der Daseinsvorsorge in die Hand der Kommunen und Länder.
ver.di setzt sich dafür ein, dass bedarfsdeckende ambulante Versorgungsstrukturen geplant und aufgebaut werden, bevor die bestehende stationäre Akutversorgung reduziert wird, um einen guten Übergang zwischen fortbestehenden und zu ergänzenden Versorgungsebenen zu schaffen.
Zu häufig sind bereits heute keine ausreichenden ambulanten Versorgungskapazitäten in strukturschwachen oder entlegenen Regionen oder in städtischen Ballungszentren gegeben. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen benötigen klare Perspektiven, wo und wie sie zukünftig arbeiten können. Patientinnen und Patienten dürfen nicht in Versorgungslücken fallen.
Für den Umbau der Gesundheitsversorgung muss Geld durch Bund und Länder in die Hand genommen werden. Es braucht eine Absicherung der anfallenden Kosten für den Umbau der Krankenhauslandschaft hin zu einer modernen Gesundheitsversorgung, in der ambulante und stationäre Versorgung ineinandergreifen. Die erforderlichen Mittel müssen über einen außerordentlichen Bundeszuschuss oder eine Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds bereitgestellt werden.
Darüber hinaus fordert ver.di die Sicherstellung einer dauerhaft bedarfsdeckenden Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer. Diese sind ihren Verpflichtungen viel zu lang nicht nachgekommen.
Es braucht eine sektorenübergreifende, an Versorgungsbedarfen orientierte und regionale Bedarfsplanung in Verantwortung der Bundesländer. Dies beinhaltet neben der akuten stationären und ambulanten Versorgung in einem Krankenhaus aber auch alle weiteren Versorgungsbereiche.
Die Versorgungsstränge der Patientinnen und Patienten müssen ganzheitlich betrachtet und sektorübergreifend organisiert werden. Vom eingehenden Notruf, über den Rettungsdienst, das Krankenhaus bis hin zur ambulanten Weiterbetreuung oder gegebenenfalls notwendiger rehabilitativer Maßnahmen.
Krankenhauspolitik, Krankenversicherung
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Krankenhäuser
in Mutterschutz/Elternzeit