Pressemitteilung. Berlin, 23.08.2017. Anlässlich der Mitwirkung an den Beratungen über verbindliche Personaluntergrenzen in der Pflege, die am Donnerstag (24. August 2017) starten, bekräftigt die ver.di die Forderung nach verbindlichen Personalvorgaben per Gesetz, die für alle Krankenhausbereiche gelten müssen. Für die nachhaltige Verbesserung der dramatisch schlechten Personalsituation sei eine Personalbemessung erforderlich, die sich am individuellen Pflegebedarf der Patienten orientiere. Wenn jetzt über Personaluntergrenzen für Teilbereiche der Pflege verhandelt werde, könne dies nur ein erster Schritt sein, dem schnell weitere folgen müssten. "Bleibt es nur bei Mindestvorgaben für wenige Bereiche, drohen viele Risiken in der Patientenversorgung", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. "Untergrenzen sollen eigentlich Gefahren von den Patientinnen und Patienten abwenden. Sie dürfen nicht als Maßstab für eine gute Versorgung und als Rechtfertigung für weiteren Abbau von Personal in besser ausgestatteten Krankenhäusern missbraucht werden."
Wenn für wenige Bereiche Vorgaben für die Ausstattung mit Pflegepersonal gemacht werden, berge das die Gefahr, dass aus anderen Bereichen Personal abgezogen werde. "Das gesamte Krankenhausgeschehen muss in den Blick genommen werden. Egal in welchem Bereich Patienten versorgt werden, überall kommt es auf eine gute Pflege an. Eine vernünftige Personalausstattung ist die Voraussetzung dafür, dass wir uns auf eine sichere Versorgung verlassen dürfen."
Die extrem hohe Personalbelastung und unzumutbare Arbeitsbedingungen in einem Großteil der Krankenhäuser erforderten schnell wirksame Maßnahmen zur Entlastung des Personals und zur Gewährleistung der Patientensicherheit. Als Soforthilfe fordert ver.di deshalb: Keine Pflegefachkraft soll mehr in einer Schicht allein arbeiten, weder nachts noch am Wochenende. Für eine gute Ausbildung müssen Praxisanleiterinnen freigestellt werden. Im Volumen bedeutet das 20.000 Stellen mehr.
Der Gesetzgeber hatte Anfang Juni die Vertragsparteien der Selbstverwaltung (Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG, Gesetzliche Krankenversicherung GKV unter Beteiligung der Privaten Krankenkassen PKV) mit der Entwicklung von Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche bis zum bis zum 30. Juni 2018 beauftragt. Gelingt dies nicht, legt das Bundesgesundheitsministerium Untergrenzen mit Wirkung zum 1. Januar 2019 fest. Die Gewerkschaft ver.di wird mit weiteren Organisationen und Verbänden an den Beratungen der Selbstverwaltungspartner beteiligt.
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