Nun hängt es noch am Bundesrat. Stimmt die Länderkammer zu, tritt die Verordnung zur Einführung der bedarfsgerechten Personalbemessung in der Krankenpflege, die PPR 2.0, zum 1. Juni 2024 in Kraft. Das wäre das wichtige Signal, dass es die politisch Verantwortlichen ernst meinen mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus. Erkämpft haben das die Beschäftigten mit ihrer Gewerkschaft ver.di durch ausdauernde Proteste – ein großer Erfolg!
Bisherige Vorgaben wurden an der vorhandenen, völlig unzureichenden Personalausstattung festgemacht. So orientieren sich die Pflegepersonaluntergrenzen an den 25 Prozent der am schlechtesten besetzten Kliniken in Deutschland – und nicht etwa am Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten.
Die von ver.di gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelte PPR 2.0 folgt einer anderen Logik: Der Personaleinsatz soll sich nach dem tagesgenau festgestellten Bedarf richten. Sie rückt den Zusammenhang von genug Personal, guten Arbeitsbedingungen und guter Pflege in den Mittelpunkt.
Immer wieder haben Kolleg*innen aus den Krankenhäusern mit betrieblichen Aktionen, öffentlichen Demonstrationen und auch Streiks auf ihre Überlastung aufmerksam gemacht. ver.di hat an mittlerweile 26 großen Krankenhäusern Vereinbarungen für mehr Personal und Entlastung erkämpft, teils nach wochenlangen Streiks. Das prägte auch die öffentlichen Debatten, brachte die Politik ins Handeln.
Ab Juli 2024 sollen die Krankenhäuser ihren Personalbedarf ermitteln, der dann mit der tatsächlichen Besetzung abgeglichen wird. In einer Konvergenzphase wird die Ist- an die Soll-Besetzung angepasst. ver.di fordert, dass das konsequent und schnell umgesetzt wird. Dann kommt Entlastung endlich in den Kliniken an.
In psychiatrischen Einrichtungen gelten schon seit Jahren die Personalvorgaben der PPP-RL. Doch sie werden systematisch unterlaufen. Denn weiterhin müssen Psychiatrien, die zu wenig Beschäftigte einsetzen, nicht mit Sanktionen rechnen. Kliniken und Krankenkassen haben diese im Gemeinsamen Bundesausschuss immer wieder verschoben. Ein Unding!
Wird gegen die PPR 2.0 oder die PPP-RL verstoßen, müssen Sanktionen folgen. Am besten wäre es, die Patientenzahlen an das vorhandene Personal anzupassen. Damit überall eine gute Versorgung gesichert ist.
Parallel zur Einführung der PPR 2.0 wird die Personalbemessung wissenschaftlich weiterentwickelt. Nötig ist, dass auch Nachtschichten berücksichtigt und Auszubildende aus der Personalberechnung herausgenommen werden. Und für ver.di ist klar: Auch alle anderen Berufsgruppen brauchen eine bedarfsgerechte Personalausstattung und gute Arbeitsbedingungen. Denn Krankenhaus ist Teamarbeit.
Viel zu lange haben die politisch Verantwortlichen auf Zeit gespielt. Die PPR 2.0 liegt schon seit 2019 auf dem Tisch. Doch der damalige Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) hat es ausgesessen, zum Schaden von Patient*innen und Beschäftigten. Jetzt soll die bedarfsgerechte Personalbemessung endlich kommen – ein Wendepunkt, mit dem der Teufelskreis aus schlechten Arbeitsbedingungen, Berufsflucht und Personalnot durchbrochen werden kann.
Und wir machen weiter – bis die Entlastung tatsächlich am Bett und in allen Bereichen ankommt. Der Erfolg der PPR 2.0 macht deutlich, dass wir gemeinsam viel bewegen können. Mach mit! mitgliedwerden.verdi.de
PDF | 213 kB
ver.di Bundesverwaltung