Pressemitteilung vom 16.05.2017. Anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am Mittwoch (17. Mai 2017) bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zur Personalausstattung in Krankenhäusern. Die im vorliegenden Gesetzentwurf geplanten Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche seien allenfalls ein erster Schritt "Ich kenne keinen Bereich im Krankenhaus, der nicht pflegesensitiv ist. Für alle Pflegebereiche braucht es deshalb Vorgaben zur Mindestbesetzung, damit Patienten sicher und gut gepflegt werden und Beschäftigte endlich wieder zumutbare Arbeitsbedingungen haben.", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. "Kliniken, die schon jetzt lauthals nach Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen rufen, müssen den Patienten sagen, wie sie eine sichere Versorgung gewährleisten wollen, wenn nicht einmal Personaluntergrenzen eingehalten werden können", stellte Bühler klar. ver.di fordert schon seit Jahren die Einführung gesetzlicher Vorgaben für die Personalausstattung im Krankenhaus.
Die in einem Großteil der Krankenhäuser herrschende Personalnot erfordere eine schnelle und wirksame Entlastung des Pflegepersonals. Es sei nicht akzeptabel, dass regelmäßig gegen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verstoßen werde und Krankenhausbeschäftigte aufgrund permanent hoher Belastung erkrankten. Als Soforthilfe fordert ver.di deshalb: Keine Pflegefachkraft darf mehr in einer Schicht allein arbeiten, weder nachts noch am Wochenende. Für eine gute Ausbildung müssen Praxisanleiterinnen freigestellt werden. Im Volumen bedeutet das 20.000 Stellen mehr. Für eine nachhaltige Verbesserung der Situation sind verbindliche Vorgaben erforderlich, die den individuellen Pflegebedarf bei der Personalbemessung berücksichtigen.
Mit dem Gesetz soll der Auftrag an die Vertragsparteien der Selbstverwaltung (Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG, Gesetzliche Krankenversicherung GKV unter Beteiligung der Privaten Krankenkassen PKV) erteilt werden, bis zum 30. Juni 2018 Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen zu vereinbaren. Gelingt dies nicht, legt das Bundesgesundheitsministerium Untergrenzen mit Wirkung zum 1. Januar 2019 fest.
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