Die Pflege ist ein anspruchsvoller und für die Gesellschaft wichtiger Beruf. Die Aufwertung der Pflegeberufe ist überfällig. Aufwertung heißt: Mehr Anerkennung, auch finanziell; bessere Arbeitsbedingungen, zum Beispiel durch mehr Personal und Zeit für gute Pflege; gute Aus- und Weiterbildung sowie ein wertschätzender Umgang am Arbeitsplatz. Doch die Pflegekammer hat weder Einfluss auf die Bezahlung noch auf die Arbeitsbedingungen oder das Verhalten von Vorgesetzten. Eine Pflegekammer ist daher kein geeignetes Instrument, um die oben genannten Ziele zu erreichen. Die gravierenden Probleme in der Pflege würden durch die Errichtung einer Landespflegekammer nicht gelöst. Vielmehr erhöht sie den Druck auf die Betroffenen.
Pflegekammern haben die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger vor unsachgemäßer Pflege zu schützen. Zur Sicherstellung der Qualität soll es Berufsordnungen geben, die daraus entstehenden Berufspflichten würden von der Pflegekammer überwacht. Doch fast alle Pflegekräfte arbeiten in einem weisungsgebundenen Arbeitsverhältnis und unter der arbeitsrechtlichen Kontrolle ihres Arbeitgebers. Eine Berufsordnung verpflichtet damit abhängig Beschäftigte, ohne ihnen Mittel und Kompetenzen an die Hand zu geben, die Rahmenbedingungen zu beeinflussen oder gar ändern zu können. Stimmen die Bedingungen nicht, ist z.B. die Personalbesetzung zu gering, erhöht die Kammer lediglich den Druck auf die einzelne Pflegekraft, statt sie zu entlasten.
Auch lebenslanges Lernen und Qualifizierung sind wichtig, gerade in den Gesundheitsberufen. Dies darf aber nicht alleine in der Verantwortung der Beschäftigten liegen. Arbeitgeber müssen sie dafür freistellen und die Finanzierung sicherstellen. Doch eine Pflegekammer kann die Arbeitgeber nicht in die Pflicht nehmen. Mit der Fortbildungspflicht bürdet die Pflegekammer damit alleine den Pflegekräften die Verantwortung für ihre Qualifizierung auf. https://gesundheit-soziales-bawue.verdi.de/themen/pflegekammer-bawue
Resolution der Landesbezirksfachbereichskonferenz des FB 3 von ver.di Baden-Württemberg am 10.11.2018 in Mosbach zur geplanten Einrichtung einer Landespflegekammer durch den Landtag Baden-Württemberg (Der ver.di-Fachbereich 3, „Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen“ in Baden-Württemberg vertritt ca. 43.000 Mitglieder in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen).
Keine Landespflegekammer in Baden-Württemberg
Eine staatliche Zwangsorganisation für eine Arbeitnehmer*innen-Berufsgruppe schadet den Betroffenen
Die Landesbezirksfachbereichskonferenz des FB 3 von ver.di Baden-Württemberg spricht sich entschieden gegen die geplante Einrichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg aus.
Die für diese Kammer vorgesehenen Mitglieder sind fast ausnahmslos abhängig beschäftigte Arbeitnehmer*innen in Betrieben wie Krankenhäuser, Pflegeheime oder Sozialstationen. Ihre Arbeit erbringen sie auf der Basis ihrer Qualifikation und der von ihrem Betrieb festgelegten Rahmenbedingungen. Insbesondere die für die Pflegearbeit zur Verfügung gestellten Fachkräfte pro Schicht, die vom Arbeitgeber festgelegte Arbeitsorganisation und die Ausübung des Direktionsrechts durch die Arbeitgeber entscheiden darüber wie gut die Pflegequalität sein kann und wie belastend die Arbeitsbedingungen sind.
Im Interesse der Pflegenden aber auch für die Pflegequalität ist es daher vor allem, dass die Rahmenbedingungen so verbessert werden, dass Gute Pflege möglich ist.
Auf diese Rahmenbedingungen hat eine Pflegekammer aber keinen Einfluss. Sie darf nur Einfluss nehmen auf das individuelle Verhalten der Pflegenden, die im Rahmen der von den Arbeitgebern festgelegten Rahmenbedingungen tätig sind. Damit folgt die Einrichtung einer Pflegekammer der fatalen Logik, dass die Rahmenbedingungen nicht zu verändern seien, sehr wohl aber über ein verändertes Verhalten der Beschäftigten eine ausreichende Pflegequalität zu gewährleisten sei. Diese Logik hat aber gerade in der Vergangenheit dazu geführt, dass bei der oft bestehenden Unterbesetzung der Arbeitsschichten, Patienten bzw. Heimbewohner nicht alle ihnen zustehenden pflegerischen Leistungen erhalten. Und das, obwohl viele Beschäftigte zu deren Gunsten auf eigene Gesundheitsschutzrechte wie Pausen etc. verzichten. Die Folge ist, dass der Pflegeberuf so unattraktiv und belastend geworden ist, dass immer weniger dort arbeiten wollen.
Mit der Übertragung der Verantwortung der Pflegequalität auf die Pflegekammer, die eben keinen Einfluss auf die schädlichen Rahmenbedingungen hat, verfestigt sich so das aktuelle Pflegeproblem. Die Verantwortung der Politik und der Arbeitgeber für eine Gute Pflege wird so auf die Pflegenden selbst verschoben. Und die erscheinen dann so auch noch als die Schuldigen für die Pflegeprobleme, der es mit der Berufsgerichtsbarkeit einer Pflegekammer zu Leibe zu rücken gilt.
Die Einrichtung einer Pflegekammer ist weniger eine berufspolitische Entscheidung als eine Frage des Umgangs des Parlaments mit einer Arbeitnehmer*innen-Gruppe. Arbeitnehmer*innen würden zu den Direktiven ihrer Arbeitgeber zusätzlich Anweisungen für ihr berufliches Verhalten von einer staatlich eingerichteten Körperschaft, der Pflegekammer, erhalten. Diese bindet aber nur einseitig Arbeitnehmer*innen, aber nicht deren Arbeitsvertragspartner, die Arbeitgeber. Dadurch werden Arbeitnehmer*innen zu Diener zweier Herren und unnötige zusätzliche Konflikte für die Arbeitnehmer*innen sind vorprogrammiert.
Zusätzlich soll dies auch noch von den betroffenen Arbeitnehmer*innen allein finanziert werden, über Mitgliedsbeiträge und Gebühren. Hinzu kommen Kosten für von der Kammer eingeforderten Fortbildungen, die gegebenenfalls auch noch in der Freizeit besucht werden müssen. Auch hier wird die Verantwortung der Arbeitgeber für die laufende Verbesserung der Qualifikation der Beschäftigten auf die Beschäftigten selbst und zu deren Lasten übertragen.
Über eine verbindliche Berufsordnung werden weitere Verhaltensanordnungen durch die Kammer unabhängig von den bestehenden arbeitsvertraglichen Verpflichtungen den Arbeitnehmer*innen aufgebürdet. Aktuell wird so eine Berufsordnung in der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz, allerdings unter Ausschluss der Mitgliedschaft, diskutiert und beschlossen.
Die Berufsverbände, die eine Pflegekammer befürworten, organisieren nur wenig Pflegekräfte. Eine staatlich eingerichtete Pflichtorganisation würde den offensichtlichen Willen einer deutlichen Mehrheit der Pflegekräfte sich nicht zu organisieren, übergehen. Eine Pseudolegitimation – weil Pflichtmitgliedschaft - für eine Pflegekammer, im Namen aller Pflegekräfte sprechen zu können, würde zudem die bestehende Vielfalt von Positionen in der Pflege unzulässig einschränken.
Eine repräsentative Umfrage unter 1- 2 % der Betroffenen darf nicht Grundlage sein, über 100.000 Arbeitnehmer*innen das Wahlrecht zu nehmen, ob und wo sie sich für ihre Interessen organisieren wollen. Sie sind nicht gefragt worden, ob sie mit einer Pflichtmitgliedschaft einverstanden sind.
Sind Kammermitglieder mit ihrer „Interessensvertretung“ nicht einverstanden, reicht ihr freier Wille nicht aus, sich dieser „Interessensvertretung“ wieder zu entziehen. Sie müssen entweder ihren gelernten Beruf aufgeben oder in ein pflegekammerfreies Bundesland wechseln. Damit sind die betroffenen Arbeitnehmer Kammerentscheidungen ausgeliefert. Diese Gesamtsituation ist ein echtes Demokratieproblem. Für Arbeitnehmer*innen ist ein derartiger Umgang überraschend und nicht akzeptabel.
Aufgabe des Landes Baden-Württemberg ist es, seine Verantwortung nicht an die betroffenen Arbeitnehmer*innen abzuschieben, sondern selbst die entsprechenden Betriebe zu beaufsichtigen, ob sie ihre Aufgaben gegenüber den Patienten bzw. Heimbewohnern erfüllen und ob die Gewährleistung der Einhaltung von Arbeitnehmerschutzrechten gegenüber den Beschäftigten gewährleistet ist.
Wir fordern daher die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg auf, die Einrichtung einer Landespflegekammer abzulehnen.
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Weiterleitung an die Landtagsabgeordneten der Fraktionen von Bündnis 90/die Grünen, der CDU, der SPD und der FDP
Das Ministerium für Soziales und Integration hat die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Pflegefachkräften und Auszubildenden veröffentlicht. Demnach hat eine Mehrheit der Befragten für die Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg gestimmt.
Die Pflege ist ein anspruchsvoller und für die Gesellschaft wichtiger Beruf. Er verdient Anerkennung und Respekt. Die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte verhindern allerdings eine ordnungsgemäße Ausübung des Berufes. Nur gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sowie ausreichend Zeit für Pflegebedürftige sichern eine gute Qualität der Pflege. ver.di Baden-Württemberg vertritt nach wie vor die Auffassung, dass eine Pflegkammer dazu nicht beitragen kann.
Irene Gölz, Landefachbereichsleiterin Gesundheit: „Im Gegenteil, die Last durch die zusätzlichen Anforderungen der Pflegekammer an die Pflegekräfte und der Nutzen stehen in keinem Verhältnis.“
Die Sicherstellung einer sachgerechten, professionellen Pflege für die Bürgerinnen und Bürger ist alleine Aufgabe des Staates und kann nicht die einer Kammer sein. Durch die Pflegekammer kommt es quasi zu einer »Privatisierung« der staatlichen Verantwortung für die Qualität der Pflege – und alle Pflegekräfte in Baden-Württemberg müssen mit dem Pflichtbeitrag für die Pflegekammer auch noch dafür bezahlen.
Fast alle Pflegekräfte arbeiten – anders als in den anderen Kammerberufen - in einem weisungsgebundenen Arbeitsverhältnis und unter der arbeitsrechtlichen Kontrolle ihres Arbeitgebers. Anders als Selbstständige haben sie keinen Einfluss auf die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit. Die Pflegefachkräfte werden durch die Pflegekammer zu Dienerinnen zweier Herren: Sie müssen die Weisungen ihres Arbeitgebers befolgen; als Pflichtmitglieder der Pflegekammer müssen sie deren Vorgaben zur Berufsausübung einhalten. Die Durchsetzung von Qualitätsstandards ist wichtig. Doch dafür müssen die Bedingungen stimmen, vor allem muss ausreichend Personal vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, erhöht die Kammer lediglich den Druck auf die Pflegekräfte, statt sie zu entlasten. Aus der versprochenen Selbstbestimmung wird eine doppelte Fremdbestimmung.
Die Aufwertung der Pflegeberufe ist überfällig. Eine Pflegekammer kann dies nicht leisten. Aufwertung heißt: Mehr Anerkennung, auch finanziell, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal, mehr Zeit und wertschätzender Umgang. Doch die Pflegekammer hat weder Einfluss auf die Bezahlung noch auf die Arbeitsbedingungen oder das Verhalten von Vorgesetzten. Der Staat muss dafür sorgen, dass gute Pflege möglich ist und die Gesundheit der Beschäftigten geschützt wird
Gölz: „Auch, wenn in der Umfrage eine Mehrheit für die Kammer gestimmt hat, ist die Mehrheit unserer Mitglieder der Auffassung, dass zuallererst in die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten investiert werden muss anstatt die Pflegekräfte mit einer Kammer zusätzlich zu belasten. Dazu braucht es eine gesetzliche Personalbemessung, um eine gute Personalbesetzung zu garantieren und Investitionen in Ausbildung. Außerdem muss das Land seiner gesetzlichen Verpflichtung nach umfassender Finanzierung von Investitionen in den Krankenhäusern nachkommen. Keine Baustelle darf mehr mit Personalstellen finanziert werden.“
Derzeit werden von 100.000 Pflegefachkräften im Land rund 1.500 zufällig ausgewählt und dazu befragt, ob sie die Errichtung einer Pflegekammer befürworten. Zusätzlich werden Auszubildende einbezogen. Wir wollen Ihnen die in unseren ehrenamtlichen Gremien beschlossene Position der Gewerkschaft ver.di zu Pflegekammern erläutern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das baden-württembergische Ministerium für Soziales und Integration lässt im ersten Quartal 2018 1.500 zufällig ausgewählte Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg befragen, ob sie eine Pflegekammer wollen oder nicht. Danach will die Landesregierung entscheiden, ob es in Baden-Württemberg eine Pflegekammer geben soll.
Die ver.di-Mitglieder haben auf allen Ebenen ihrer Gewerkschaft Beschlüsse gefasst, die die Errichtung einer Pflegekammer ablehnen. Warum, das wollen wir in dieser Broschüre erläutern, als Argumentations- und Entscheidungshilfe für alle, die darüber diskutieren wollen oder von der Landesregierung befragt werden.
Landesfachbereichsleiter Baden-Württemberg
0711 / 887 880 30
jakob.becker@verdi.de