Die vom Errichtungsausschuss der Pflegekammer beschlossene Beitragsordnung beinhaltet folgendes:
Wer sich nicht zurückmeldet, läuft Gefahr für das 2. Halbjahr 2018 sowie für 2019 den Höchstbeitrag zahlen zu müssen!
Wir als ver.di haben uns bereits in einer Pressemitteilung gegen die Festsetzung durch den Errichtungsausschuss ausgesprochen! Aus unserer Sicht wird hier bürokratischer Wahnsinn ohne Nutzen für die Beschäftigten produziert.
Laut der Beitragsordnung werden in einem zweiten Schritt 10 % der Selbsteinstufungen von der Pflegekammer überprüft. Hierfür wird wahrscheinlich seitens der Kammer die Lohnsteuerabrechnung oder Jahresentgeltabrechnung verlangt werden.
Für Kolleg*innen, die sich noch nicht in der Pflegekammer registriert haben und durch das Pflegekammergesetz dazu verpflichtet sind, haben wir ein Musterprotestschreiben entwickelt. Dieses findet ihr im Download.
Bitte sendet dieses Protestschreiben auch an den Landtagsabgeordneten eures Wahlkreises und uns zur Kenntnis.
Wir als ver.di setzen uns weiterhin für einen geringeren Beitrag und für eine wissenschaftliche Evaluation der Sinnhaftigkeit der Pflegekammer ein!
Landesfachbereichsleiter Niedersachsen-Bremen
0511 / 12 400 250
david.matrai@verdi.de