Abstimmung über die Pflege der Zukunft

ver.di will die hochwertige Versorgung pflegebedürftiger Menschen und gute Arbeitsbedingungen im Bundestagswahlkampf zum Thema machen. Für eine »Solidarische Pflegegarantie«.
26.01.2021
Barbara Susec Barbara Susec ist in der ver.di-Bundesverwaltung für Pflegepolitik zuständig.

Mit Blick auf die Bundestagswahl im September hat ver.di die Kampagne #GemeinsameSache gestartet. Worum geht es dabei?

Wir wollen mit dafür sorgen, das Thema Pflege und deren Finanzierung im Wahljahr auf die politische Agenda zu setzen. Die Bundestagswahl wird auch eine Abstimmung darüber sein, wie und unter welchen Bedingungen pflegebedürftige Menschen in Zukunft versorgt werden. Die vollmundigen Versprechungen, dass sich die Situation verbessern wird, dürfen auch nach der Corona-Krise nicht in Vergessenheit geraten. Gute Pflege braucht genug qualifiziertes Personal, das zu guten Bedingungen arbeitet und angemessen bezahlt wird. Um das leisten zu können, ist eine auskömmliche Finanzierung nötig. Deshalb ist die Forderung nach einer grundlegenden Weiterentwicklung der Pflegeversicherung hin zu einer »Solidarischen Pflegegarantie« ein zentraler Teil unserer Kampagne.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat im November Eckpunkte für eine Pflegereform vorgelegt. Demnach soll unter anderem der pflegebedingte Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim auf 700 Euro pro Monat bei maximal 36 Monaten gedeckelt werden. Wie bewertest du das?

Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Bislang hat sich die Bundesregierung stets geweigert, die Eigenanteile zu begrenzen. Wenn sie das jetzt tut, werden die Kosten für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Familien planbarer. Der Schritt klingt allerdings vielversprechender als er für viele Menschen in Deutschland zunächst ist. Denn die durchschnittlichen Einrichtungseinheitlichen Eigenanteile für Pflege- und Ausbildungskosten liegen derzeit in sieben Bundesländern unter der genannten Grenze von 700 Euro im Monat. Viele hätten von dieser Begrenzung also erst einmal nichts. Angesichts der absehbaren Ausgabensteigerungen – durch die demografische Entwicklung, die nötige Aufstockung beim Personal und eine flächendeckend bessere Bezahlung – ist die Deckelung dennoch sehr wichtig. Sie stellt sicher, dass die Eigenbeiträge nicht immer weiter steigen. Schon jetzt müssen Bewohner*innen in Pflegeheimen inklusive Unterbringung, Verpflegung und Investitionskosten durchschnittlich 2.015 Euro im Monat aufbringen – bei einer Durchschnittsrente von 954 Euro. Das ist untragbar.

 

Minister Spahn will mit einem Steuerzuschuss verhindern, dass die Eigenbeiträge weiter steigen.

Und er will damit verhindern, dass die Einhaltung der sogenannten Sozialgarantie – die Begrenzung des Sozialversicherungsbeitragssatzes auf maximal 40 Prozent – gefährdet wird. Doch langfristig führt kein Weg daran vorbei, die Pflegeversicherung generell auf stabile Füße zu stellen. Sie muss wieder zu dem werden, wozu sie ursprünglich gedacht war: eine Versicherung, die alle Pflegerisiken absichert. Davon ist sie auch mit einem gedeckelten Eigenanteil von 700 Euro pro Monat noch weit entfernt. Nicht zu vergessen, dass die pflegebedürftigen Menschen auch den Großteil der Investitionskosten stemmen. Das sind bundesweit durchschnittlich gut 450 Euro im Monat.

Hier will der Bundesgesundheitsminister die Bundesländer dazu verpflichten, den Einrichtungen einen Investitionskostenzuschuss von monatlich 100 Euro pro Bewohner*in zu zahlen. Sein Argument: Die Länder könnten sich das leisten, da sie durch die Deckelung der Eigenbeiträge rund eine Milliarde Euro Sozialhilfe sparen. Unterstützt ver.di das?

Auch das ist ein richtiger Schritt. Wir gehen noch weiter und fordern, dass die Länder die Investitionskosten komplett übernehmen. Das war im ursprünglichen Gesetzentwurf zur Gründung der Pflegeversicherung seinerzeit auch so vorgesehen. Leider fand sich in dem 1994 verabschiedeten Gesetz dann aber nur noch einen Soll-Regelung, weshalb sich die Länder ihrer Verantwortung entziehen können. Wir meinen: Länder und Kommunen müssen mittelfristig die sektorenübergreifende pflegerische Versorgung viel stärker steuern, damit stationäre und ambulante Pflege vor Ort besser verzahnt werden können. Das beinhaltet auch, dass sie für die nötigen Investitionen aufkommen.

Ein weiterer Plan im Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministers ist die stärkere Förderung der privaten Pflegevorsorge. Ist das der richtige Weg?

Ganz und gar nicht. Die Förderung privater Vorsorge käme hauptsächlich denjenigen zugute, die sich das leisten können. Menschen mit geringen Einkommen haben nicht die Möglichkeit, zusätzlich privat vorzusorgen. Wir bleiben dabei: Mit einer »Solidarischen Pflegegarantie« bräuchten wir das nicht. Was Minister Spahn betreibt, ist letztlich Flickschusterei. Er hat kein zukunftsfähiges Gesamtkonzept, das die Finanzierung der Pflege langfristig auf eine solide Grundlage stellt.

Was bedeutet die »Solidarische Pflegegarantie« konkret?

Dass jede und jeder Versicherte – ob abhängig beschäftigt, verbeamtet oder selbstständig – in eine gemeinsame Versicherung einzahlt und diese alle pflegebedingten Kosten garantiert abdeckt. Durch die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und auch von Kapitalerträgen wird die Einnahmebasis erweitert. Auf dieser Grundlage können auf der Ausgabenseite die Leistungen so dynamisiert werden, dass sie sich nach der Lohnentwicklung und nicht wie bisher nach der Inflationsrate richten. Das würde den Kostendruck aus dem System nehmen, der aktuell vor allem zu Lasten des Personals und der Versorgungsqualität geht. Dies würde nicht nur für die stationäre, sondern auch für die ambulante Pflege gelten.

 

Wir brauchen eine Vereinheitlichung – natürlich nicht auf das niedrigste Niveau, sondern auf einen Standard, der eine qualitativ hochwertige Pflege ermöglicht.

Was würde eine Umstellung der Pflegeversicherung auf eine Vollversicherung die Beitragszahler*innen kosten?

Das hängt vom Einkommen ab. Diejenigen, die mehr verdienen, würden einen größeren Teil tragen, Beschäftigte mit niedrigen Löhnen einen geringeren. Professor Heinz Rothgang von der Uni Bremen hat in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung errechnet, dass die Beiträge für die große Mehrheit der bislang gesetzlich Versicherten nur um durchschnittlich gut fünf Euro im Monat steigen würden. Das ist ein guter Preis dafür, dass man sich keine Sorgen mehr darüber machen muss, wie die Pflege im Alter bezahlt wird.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der »Solidarischen Pflegegarantie« und den ver.di-Forderungen nach mehr Personal und besserer Bezahlung?

Gute Pflege hängt davon ab, dass genug qualifiziertes Personal da ist und sich genug Menschen für diesen Beruf begeistern. Damit das gelingt, müssen sich die Arbeitsbedingungen verbessern. Wir brauchen bundesweit einheitliche und bedarfsgerechte Personalvorgaben. Professor Rothgang hat im Auftrag der Pflegeselbstverwaltung erstmals ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Personalbemessung in der stationären Pflege entwickelt. Demnach werden für eine bedarfsgerechte Versorgung 115.000 Pflegekräfte mehr gebraucht – jetzt, also unabhängig von dem zusätzlichen Bedarf, der sich aus der demografischen Entwicklung ergibt. Wir wollen, dass das von Professor Rothgang vorgelegte Instrument nun schnell erprobt und evaluiert wird, damit eine bundesweit einheitliche Personalbemessung baldmöglichst Realität wird.

Derzeit ist die Personalausstattung von Land zu Land unterschiedlich. Es ist aber nicht ersichtlich, warum in Mecklenburg-Vorpommern weniger Fachkräfte für eine gute pflegerische Versorgung gebraucht werden als in Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Dieser Flickenteppich muss weg. Wir brauchen eine Vereinheitlichung – natürlich nicht auf das niedrigste Niveau, sondern auf einen Standard, der eine qualitativ hochwertige Pflege ermöglicht. Diese zusätzlichen Pflegekräfte müssen eingestellt und angemessen bezahlt werden – auch deshalb ist die »Solidarische Pflegegarantie« so wichtig.

 

Bei der Bezahlung setzt ver.di auf die flächendeckende Durchsetzung von Tarifstandards.

Ja, denn insbesondere kommerzielle Träger verweigern ihren Beschäftigten zumeist den Schutz von Tarifverträgen. Deshalb hat ver.di mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) Mindestbedingungen bei Stundenlöhnen, Jahressonderzahlung, und Jahresurlaub verhandelt. Derzeit laufen hierzu die Anhörungen der Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie. Das komplexe Verfahren ist im Arbeitnehmerentsendegesetz festgelegt. Bis Mitte dieses Jahres soll dann der endgültige Tarifvertrag auf alle Pflegeeinrichtungen erstreckt werden. Bessere Regelungen in bestehenden oder neuen Tarifverträgen bleiben davon unberührt. Wenn das gelingt – und das ist unbedingt nötig – entstehen auch hier weitere Kosten, die über eine »Solidarische Pflegegarantie« finanziert werden müssen.

In allen drei Fragen – der Personalbemessung, der Tarifbindung und der Finanzierung – ist schon einiges in Bewegung gekommen. Aber noch sind keine grundlegenden Veränderungen erreicht. Wie will ver.di weiter Druck machen?

Mit unserer Kampagne #GemeinsameSache wollen wir dafür sorgen, dass diese Positionen an prominenter Stelle in den Wahlprogrammen auftauchen und nach der Wahl auch umgesetzt werden. Wir wollen die Bundestagswahl zu einer Abstimmung darüber machen, wie die Pflege der Zukunft aussehen und finanziert werden soll. Das wird nur klappen, wenn die ver.di-Mitglieder in den Pflegeeinrichtungen und darüber hinaus dafür aktiv eintreten. Pflege geht jede und jeden an, wir alle sind von dem Thema früher oder später in irgendeiner Form betroffen. Deshalb werden wir mit ganz ver.di und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gemeinsam in die breite Öffentlichkeit gehen und für eine solidarische und gute Pflege werben. Die Pflege zukunftsfähig zu machen, ist eine der nötigen Lehren aus der Corona-Pandemie. Lasst uns dafür #GemeinsameSache machen.

 

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